Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Hilfen zur Pflege bzw. Hilfen zur Weiterführung des Haushalts nach dem SGB XII kommen in Frage, wenn eine Notwendigkeit zur Pflege einer Person oder der Versorgung eines Haushalts besteht und vom Hilfebedürftigen selbst aus seinem Einkommen und Vermögen nicht bestritten werden kann und entweder Leistungen der Pflegekasse nicht oder in pauschalisierter Form nicht in ausreichendem Maße gewährt werden.
Auf diesbezügliche weitergehende Informationen wird hier verzichtet, da bei einer Entscheidung über einen Hilfeantrag bei den Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel die Besonderheit des Einzelfalls in besonderem Maße zu berücksichtigen ist.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an den zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen gerne auf Ihre spezielle Lebenssituation bezogen Auskünfte erteilen wird.
Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Severins Zimmer 061, Fon: 02431 / 85 238, Fax: 02431 / 85-9238
E-Mail: Hans-Josef.severins@erkelenz.de
Vertretung: Frau Feldges, Zimmer 063, Fon: 02431 / 85 237 , Fax: 02431 / 85-9237
E-Mail: Anke.Feldges@erkelenz.de

