Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Wer seine Wehrpflicht erfüllt, den Zivildienst leistet oder den Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft absolviert, hat - soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden - für sich und ggf. für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Aufgrund der Vielfalt möglicher Ansprüche der Unterhaltssicherung können hier keine weiteren Informationen gegeben werden. Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die nachfolgend aufgeführten Sachbearbeiter.
Unterhaltssicherungsbehörde ist der Kreis Heinsberg. Die Stadt Erkelenz nimmt die Anträge entgegen und leitet diese weiter an den Kreis Heinsberg.
Zuständige Sachbearbeiter:
Frau Kubatta, Zimmer 064, Fon: 02431 / 85 341, Fax: 02431 / 85 267
E-Mail: anne.kubatta@erkelenz.de
Frau Falkenberg, Zimmer 069, Fon: 02431 / 85 344, Fax: 02431 / 85 267
E-Mail: beate.falkenberg@erkelenz.de

