Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag (Formvordruck) stellen und die Voraussetzungen erfüllen und keine sogenannten Transferleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist und wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig (empfohlen: 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) ein erneuter Antrag zu stellen. Wohngeld kann für Mieter sowie Eigentümer als Zuschuss gezahlt werden.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Miet- bzw. Untermietvertrag.
- Bei Hauseigentümern Auszug aus dem Grundbuch oder notarieller Kaufvertrag
- Bescheinigung des Vermieters, bei Hauseigentümern Wohnflächenberechnung
- bei Einnahmen aus Untervermietung füllen Sie bitte den Vordruck „Wohngeld Vermietung“ aus.
- Nachweise über die Einkünfte aller Familienmitglieder oder sonstiger in der Wohnung lebenden Personen
- Gehalt / Lohn – auch Abfindungen / Einmalzahlungen, Renten aller Art, selbständige Arbeit / Gewerbe (Gewinn- und Verlustrechnung), Arbeitslosengeld I / Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Ausbildungsvergütung/ -beihilfe oder BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe
- Transferleistungsbescheide (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung), bei Ablehnung dieser Leistungen auch den Ablehnungs- bzw. Einstellungsbescheid.
- ggf. Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Einkommensteuerbescheid) und Kinderbetreuungskosten
- (Rechnungen und Zahlungsbelege über die Aufwendungen für eine Tagesmutter, oder für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagestätten, Kinderhorten, Kinderkrippen)
- ggf. Nachweise über Unterhaltszahlungen: Anlage: „bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen“ und Zahlungsbelege, Vereinbarungen, Titel usw.
- ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderteneigenschaft und Zahlung von Pflegegeld
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Wohnen. Dort stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke zur Verfügung.
Wohngeldrechner NRW - www.mbv.nrw.de
Wohngeld, ausfüllbare Wohngeldvordrucke - www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
Wohngeld, weitere Informationen - www.mbv.nrw.de/bau/Wohnen/Wohngeld_neu/index.php
Zuständige Sachbearbeiter:
Herr Kartal , Zimmer 68, Telefon: 02431 / 85 231, Fax: 02431 / 85-9231
E-Mail: Harald.Kartal@erkelenz.de
Frau Frentzen , Zimmer 67, Telefon: 02431 / 85 232, Fax: 02431 / 85-9232
E-Mail: Beate.Frentzen@erkelenz.de
Servicezeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mi.: geschlossen

