Hinweise und Hotlines
Alle Teststellen in Erkelenz finden Sie in den Online-Dienstleistungen.
Überbrückungshilfe für Unternehmen
Informationen und Antragsunterlagen zur Überbrückungshilfe für Unternehmen finden Sie hier.
I. Corona-Schutzimpfung
Grundlegende Fragen und Antworten zum Thema Coronaimpfung erhalten Sie auf der Webseite des Landes NRW.
Informationen zur Corona-Impfung und Impfstationen im Kreis Heinsberg finden Sie hier.
Zur einrichtungsbezogenen Pflicht zum Immunisierungsnachweis – „Impfpflicht“ für Pflegepersonal – gibt es hier weitere Informationen.II. Diese Regeln gelten (30.06.2022, verlängert bis zum 25.08.2022)
Rechtsverordnungen
Die aktuell geltenden Rechtsverordnungen finden sie hier.
Ab dem 30.06.2022 gelten die folgenden Regeln – Kurzüberblick:
Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Unternehmen und Veranstalter*innen können eigene Hygienekonzepte zusätzlich umsetzen. Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes NRW.
Die geltenden Regeln wurden verlängert bis zum 25. August. Weitere Informationen.
Isolierung für Corona-Infizierte
Isolierung für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
Quarantäne für Kontaktpersonen
Weiterhin Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen
Weiterhin Maskenpflicht in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte)
Weiterhin Maskenpflicht in Öffentlichem Personennahverkehr
Testpflicht in sensiblen Bereichen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
III. Öffnung städtischer Einrichtungen (Stand 30.06.2022)
Viele Anliegen können auch online über die Online-Dienstleistungen erledigt werden.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden hier.
Vereinbaren Sie zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verminderung von unnötigen Kontakten vorab einen Termin. Die zuständigen Mitarbeitenden finden Sie in den Online-Dienstleistungen. Für einen Termin im Bürgerbüro können Sie dort auch gleich das Terminbuchungssystem nutzen.
Wer Erkältungssymptome zeigt, sollte das Anliegen durch eine Vertretungsperson erledigen lassen.IV. Kindergärten und Schulen (Stand 30.06.2022)
1. Rechtsgrundlage
Das Land NRW hat eine Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur erlassen.
2. Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Seit dem 07.06.2021 befinden sich die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege wieder im Regelbetrieb.
Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
Bürgermeister Stephan Muckel informiert über die Rückzahlung der Elternbeiträge.Leitfaden zum Umgang mit einem Infektionsfall in der Kindertagesstätte und FAQ (Stand: 21.02.2022)
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat einen Leitfaden erstellt.
Zum Leitfaden "Umgang mit einem Infektionsfall in der Kindertagesstätte und FAQStellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Kindertagesbetreuung (Stand: 21.02.2022)
Im folgenden Dokument finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten von Expert*innen zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Kindertagesbetreuung
Zum Dokument "Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Kindertagesbetreuung"Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW hat ein Schreiben an Eltern, Familien und Beschäftigte der Kindertagesstätten herausgegeben. Hier können Sie es nachlesen.
Schulen
Die Maskenpflicht ist seit dem 25. April aufgehoben.
Mittagsverpflegung wieder möglich
Für Kinder in der Ganztagsbetreuung besteht wieder die Möglichkeit, Mittagsverpflegung über das Bestellsystem der Stadt Erkelenz zu bestellen.