ALLGEMEINER SOZIALER DIENST
- Allgemeine Informationen
An uns können sich wenden:
- Alleinerziehende Eltern und Elternpaare
- Kinder
- Jugendliche
- junge Erwachsene bis 21 Jahren
- Menschen, die sich Sorgen um die Entwicklung von ihnen bekannten Kindern machen.
Wie wir arbeiten:- Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und erfolgt auf freiwilliger Basis.
- Grundlage unserer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
- Wir verstehen uns als Vertreter eines Amtes, das auf der Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit Hilfe anbietet.
- Wir wollen kein „Eingriffsamt“ sein, auch wenn wir diese Funktion in Einzelfällen bei Kindeswohlgefährdung ausüben müssen.
- Aufgabenbereiche
BERATUNG
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Erziehungs- und Familienberatung
VERMITTLUNG VON ERZIEHERISCHEN HILFEN/ EINGLIEDERUNGSHILFE- Hilfen in der Familie, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft
- Hilfen außerhalb der Familie, z.B. Pflegefamilie, Heimerziehung
- Hilfen für junge Volljährige
FAMILIENGERICHTSHILFE- In den Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt.
- Es wird auf einen gemeinsamen Konsens für die Sorgerechts- und Umgangsregelung hingearbeitet.
- Wir informieren und unterstützen das Gericht im Hinblick auf den Interessenschutz der Kinder.
FRÜHE HILFE FÜR FAMILIEN- Ehrenamtliche Paten unterstützen junge Familien in Alltagssituationen.
JUGENDGERICHTSHILFE- Die Jugendgerichtshilfe ist im Jugendstrafverfahren beteiligt und bringt soziale Gesichtspunkte in das Verfahren ein.
- Jugendliche und Heranwachsende werden während des gesamten Strafverfahrens begleitet.
- Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen - Zuständigkeiten
Wie Sie uns erreichen können:
- Die Zuständigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes.
Wir bitten um telefonische Terminabsprache.
- Herr Schneider - Sachgebietsleiter Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-326
E-Mail: Thorsten.Schneider@erkelenz.de
- Frau Gokus
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-370
E-Mail: Sabine.Gokus@erkelenz.de - Frau Kietzmann
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-371
E-Mail: Simone.Kietzmann@erkelenz.de - Frau Jütten
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-317
E-Mail: Lilian.Juetten@erkelenz.de - Frau Rademacher
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-353
E-Mail: Julia.Rademacher@erkelenz.de - Frau Lowis
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-319
E-Mail: Julia.Lowis@erkelenz.de - Herr Storms
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-351
E-Mail: Lukas.Storms@erkelenz.de - Frau Ingenfeld
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-343
E-Mail: Lisa.Ingenfeld@erkelenz.de
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Die Vermittlung der Hilfe erfolgt über den Allgemeinen Sozialen Dienst.
- Die Fachkraft unterstützt die gesamte Familie in ihrem häuslichen Umfeld.
- Sie zeigt Wege auf, begleitet, berät und entlastet, mit dem Ziel, die Familie so zu stärken, dass sie ihre Probleme bald (wieder) selbst bewältigen kann.
Ansprechpartnerinnen der Sozialpädagogischen Familienhilfe:- Frau Jauch
Sozialpädagogische Familienhilfe
02431 85-325
E-Mail: Leonie.Jauch@erkelenz.de - Frau Moß
Sozialpädagogische Familienhilfe
02431 85-352
E-Mail: Monika.Moss@erkelenz.de
- Eingliederungshilfe
- Frau Stumpf
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-368
E-Mail: Linda.Stumpf@erkelenz.de - N.N.
- Frau Stumpf
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Frau Ingenfeld
Allgemeiner Sozialer Dienst
02431 85-343
E-Mail: Lisa.Ingenfeld@erkelenz.de
- Frau Ingenfeld
- Pflegekinder - Pflegefamilien
Allgemeine Informationen
Der Pflegekinderdienst ist erster Ansprechpartner für:
- Pflegeeltern, die ein Kind aus einer anderen Familie aufgenommen haben
- Pflegekinder, die in einer anderen Familie leben
- Junge Menschen, die ein Geschwisterkind aus einer anderen Familie haben
- Eltern, deren Kind in einer anderen Familie lebt
Dies gilt auch für Familien, in denen ein Pflegekind aus dem Verwandtenkreis lebt.
Für alle Fragen rund um eine Adoption wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Kreises Heinsberg, Tel: 02452 13-0.
Personen, die ein fremdes Kind länger als sechs Wochen bei sich aufnehmen, benötigen in der Regel eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, die vom Pflegekinderdienst erteilt wird.Aufgaben
- Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien und ihren Kindern
- Übernahme des Lebensunterhaltes der Pflegekinder und eines Anerkennungsbeitrages für die Pflegeeltern in bestimmten Fällen nach den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
- Durchführung von Fortbildungen sowie von gemeinsamen Veranstaltungen zur Förderung des Kontaktes der Pflegefamilien untereinander
- Hilfe und Begleitung beim Kontakt zwischen Pflegekind und leiblicher Familie
- Werbung und Schulung von Personen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren
- PFLEGEVERHÄLTNISSE
- Das Jugendamt vermittelt unter anderem Kinder und Jugendliche in:
- Kurzpflege
- Bereitschaftspflege
- Vollzeitpflege
Kontakt
- Herr Müller
Pflegekinderdienst
Tel. 02431 85-320
E-Mail: Peter.Mueller@erkelenz.de - Frau Linzbauer
Pflegekinderdienst
Tel.: 02431 85-350
E-Mail: Judith.Linzbauer@erkelenz.de