Liegenschaftswesen
Amtsleitung: Stadtkämmerer Norbert Schmitz
Telefon: 02431 85-213
E-Mail: norbert.schmitz@erkelenz.de
Die Liegenschaftsabteilung gehört zum Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften; Liegenschaften sind Grundstücke inklusive der darauf befindlichen Aufbauten.
Die Büros der Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes befinden sich im Gebäude
Schülergasse 6
41812 Erkelenz
Sachgebietsleitung, Erledigung von Aufgaben einer städt. Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEE): Gottfried Schnitzler
Telefon: 02431 85-256, Zimmer: 1
E-Mail: gottfried.schnitzler@erkelenz.de
Entwicklung von Wohnbaugebieten
Die Stadt Erkelenz ist Eigentümerin der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH. Diese wiederum ist Komplementärin der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE), in welcher die Stadt Erkelenz darüber hinaus auch als Kommanditistin vertreten ist. Hauptaufgabe der GEE ist die Entwicklung, Baureifmachung und Vermarktung von preiswertem Wohnbauland.
Die Geschäftsführung der GEE wird federführend in der Liegenschaftsabteilung erledigt. Hier erfolgt auch die Koordination, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
Zur Schaffung und Vermarktung von preiswertem Wohnbauland gehören u.a.:
- Kalkulation der Entwicklungs-, Baureifmachungs- und Wohnfolgekosten für Neubaugebiete
- Verhandlungen über den Erwerb und Tausch von Grundstücken für Neubaugebiete
- Notarielle Beurkundung von Kaufverträgen
- Erarbeitung der Verkaufskonditionen
- Verhandlungen über den Verkauf von Grundstücken mit notarieller Beurkundung
- Auftragsvergaben zur Entwicklung neuer Baugebiete
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Ausstellungen und Immobilienmessen
Nähere Informationen zur GEE finden Sie auf der Internetseite der GEE.
Stadtentwicklung allgemein
Mit der Entwicklung städtischer und privater Projekte sind vielfach Grundstückskäufe erforderlich, die zur Erschließung der Vorhaben unabdingbar sind. Die Realisierung solcher Vorhaben erfolgt in der Regel durch den Ankauf von Flächen oder durch den Abschluss von Tauschverträgen, in denen die Stadt beispielsweise eigene Grundstücke als Gegenleistung einbringt.
Ankauf von Grundstücken zur Entwicklung von Gewerbegebieten, Erledigung von Aufgaben für die GEE :
Thomas Rolfs
Telefon: 02431 85-255, Zimmer: 2
E-Mail: thomas.rolfs@erkelenz.deEntwicklung und Erweiterung von Gewerbegebieten
Voraussetzung für die Entwicklung und Erweiterung von Gewerbegebieten ist der Erwerb der hierzu benötigten Grundstücke.
Zur Realisierung dieser Bereiche erfolgen zunächst die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern bevor es nach der Einigung über die Vertragsmodalitäten zum Abschluss der Kauf- bzw. Tauschverträge kommt.
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH (GEE)
Unterstützung der Geschäftsführung der GEE in allen Aufgabenbereichen (siehe hierzu Ausführungen unter Sachgebietsleitung Schnitzler)
Vermietung und Verpachtung
Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Wohnungen: Ute Görtz
Telefon: 02431 85-160, Zimmer: 4
E-Mail: ute.goertz@erkelenz.deDie Stadt Erkelenz wird über den hoheitlichen Aufgabenbereich hinaus, der das größte Aufgabenfeld umfasst, auch privatrechtlich tätig, da sie Eigentümerin von Ackerflächen und Mietobjekten ist. Diese Liegenschaften können von der Stadt Erkelenz nicht selbst bewirtschaftet werden. Um sie einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zuzuführen, werden die Ackerflächen in Form von jährlichen Landpachtverträgen an Landwirte verpachtet; die Mietobjekte werden an Wohnungssuchende vermietet.
Verpachtung von Ackerland
Die verpachteten Ackerlandflächen umfassen insgesamt eine Fläche von rd. 73 ha und sind in Form von rd. 120 Einzelpachtverträgen an Landwirte verpachtet; die Fläche verteilt sich auf 13 verschiedene Gemarkungen.Dieses Grundvermögen der Stadt hat auch eine weitreichende Bedeutung hinsichtlich notwendiger Tauschflächen für Landwirte, die aufgrund von Gewerbeansiedlungen oder Schaffung von neuen Baugebieten Teile ihrer Ackerflächen abgeben und auf die Bereitstellung von Ersatzflächen angewiesen sind.
Vermietung von Wohnraum
Die vorhandenen Mietobjekte der Stadt befinden sich in ihrer Mehrzahl in Gebäuden von Mehrzweckhallen, Feuerwehrgerätehäusern und Kindergärten; nur wenige Objekte sind freistehende Mehr- oder Einfamilienhäuser. In der Vergangenheit wurden diese Objekte vielfach an Interessenten vermietet, die auch in dem Gesamtobjekt Hausmeistertätigkeiten wahrgenommen haben; dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Angebot an freien Mietobjekten kann man aus der örtlichen Presse sowie auf dieser Internetseite unter „Erkelenz aktuell“ erfahren.An- und Verkauf von Grundstücken
An- und Verkauf von Grundstücken: Jürgen Pelz
Telefon: 02431 85-170, Zimmer: 3
E-Mail: Juergen.pelz@erkelenz.deOftmals ist dies der Fall im Zuge von Straßenausbauarbeiten. Erworben werden sowohl Flächen, die bereits als öffentliche Straße genutzt werden, als auch Flächen, die bisher privat genutzt werden (z. B. Anlegung eines Kreisverkehrs oder die Fläche ist in einem Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen).
Des Weiteren erfolgt der Ankauf von Wald- oder Ackerparzellen oder sonstigen bebauten oder unbebauten Grundstücken.
Ebenso wie der Erwerb ist zur Erfüllung städtischer Aufgaben häufig auch der Verkauf von Grundstücken durchzuführen. Dies können z. B. nach einem Ausbau nicht mehr benötigte Straßenflächen sein, aber auch Ackerparzellen oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke.
In allen Vorgängen umfasst die Tätigkeit die Vorbereitung mit Verhandlungen und der Ausarbeitung der Vertragskonditionen und die Abwicklung mit der notariellen Beurkundung, ggf. Vermessung, Überwachung der Kaufpreiszahlung, Grundbuchumschreibung etc.
Anlieger- und Erschließungsbeiträge
Beitragserhebung, Anliegerbescheinigungen: Melanie Houben
Telefon: 02431 85-111, Zimmer: 2
E-Mail: melanie.houben@erkelenz.deDie Stadt erhebt für erstmalige Ausbauten von öffentlichen Verkehrsflächen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Für Wiederherstellungen von Verkehrsflächen werden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Grundlage für die Erhebung dieser Beiträge ist die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.12.1990 in der zur Zeit geltenden Fassung bzw. die Straßenausbaubeitragssatzung nach § 8 KAG vom 17.03.1983 in der zur Zeit geltenden Fassung.
Kostenersätze für Haus- und Grundstücksanschlüsse werden gemäß der Anlage 1 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz - vom 19.03.2004 erhoben.
Anliegerbescheinigung:
Anliegerbescheinigungen werden vor allem von Kreditinstituten verlangt. Die Gemeinde bestätigt darin, dass die Erschließungskosten nach BauGB erhoben und gezahlt sind und somit auf dem zur Beleihung anstehenden Grundstück keine öffentliche Last ruht.Bodenrichtwerte
Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg.