Flächennutzungsplan
Der mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz steht mit Einarbeitung der bis zum heutigen Tag rechtswirksam gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplanes als verkleinerte Darstellung des Ursprungsplanes zum Speichern und Drucken zur Verfügung.
Die Kopie des Originalplanes dient lediglich Informationszwecken, eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie aus dem Originalplan.
Der Erläuterungsbericht zum mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtswirksamen Flächennutzungsplan steht ebenfalls als Kopie zum Speichern und Drucken zur Verfügung.
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, stellt nach dem Baugesetzbuch in den Grundzügen die städtebauliche Ordnung und die allgemeine Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar.
Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt.
Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Standorte für Einrichtungen der Infrastruktur usw. ausgewiesen sind.
Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch in der Regel keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger, da er nicht als Satzung und damit bindendes Ortsrecht beschlossen wird.
Der Flächennutzungsplan stellt für die Stadt eine Rahmen setzende Selbstbindung dar.
Die Stadt Erkelenz hat für die Gesamtfläche des Stadtgebietes von ca. 117,4 qkm mit Beschluss des Rates der Stadt seit September 2001 einen neuen Flächennutzungsplan, der für einen Planungszeitraum von ca. 15 Jahren die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darstellt.
Seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes haben sich für Teilbereiche der Stadt Grundlagen und Zielvorstellungen zur Stadtentwicklung geändert. Dies führte zu mehreren Änderungen des Flächennutzungsplanes in abgegrenzten Teilbereichen.
Der Flächennutzungsplan enthält ein umfassendes, die sachbezogenen gemeindlichen Planungen integrierendes Bodennutzungskonzept, das auf Realisierung und Realisierbarkeit angelegt ist.
Der Flächennutzungsplan schafft kein verbindliches Bodennutzungsrecht, sondern bedarf der Umsetzung durch Bebauungspläne, die aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind.
Das städtebauliche Leitbild des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz basiert auf folgenden Zielen:
- Wahrung der polyzentrischen Siedlungsstruktur
- Wahrung und Ausbau der lokalen Wirtschaft
- Erhaltung der örtlichen Identität
- Vermeidung einer Zersiedlung der Landschaft
- Auslastung vorhandener Infrastruktur
- Schaffung einer Stadt der kurzen Wege
- Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsraum
Der Flächennutzungsplan und seine Begründung wird zu Jedermanns Einsicht im Planungsamt der Stadt bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft erteilt.