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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan (LAP) Erkelenz


Hintergrund
Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Zudem ist es auch Aufgabe der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Dazu hat die Europäische Union entsprechende gesetzliche Vorgaben gemacht, um eine einheitliche Herangehensweise an die Lärmproblematik zu erreichen.

In der Umsetzung der Richtlinie werden von den Kommunen Lärmaktionspläne auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt.

Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten sind, womit auch keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen seitens der betroffenen Bürger abgeleitet werden können. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 wird für das Land Nordrhein Westfalen davon ausgegangen, dass eine Lärmbelastung von

  • Lden > 70 dB(A) am Tag/Nacht (24 Stunden) und
  • Lnight > 60 dB(A) in der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr)

an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG zur Folge hat.

Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigenden Definitionen der Lärmindizes Lden und Lnight ergeben sich durch Festlegungen im Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG bzw. nach § 2 der 34. BImSchV.4. Danach ist der Lden ein über alle 24 Stunden des Tages gemittelter Schalldruckpegel, der mit Gewichtsfaktoren für die Abendzeit (18:00 bis 22:00 Uhr) und für die Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) berechnet wird. Der Lnight ist ein zeitlich gemittelter Schalldruckpegel über die acht Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr).

Lärmaktionsplanung in Erkelenz
Für die Stadt Erkelenz wurde 2018 ein Lärmaktionsplan entsprechend der Vorgabe der EU-Richtlinie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vom Januar 2018 aufgestellt.

Das beauftragte Büro BSV Aachen hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, Betriebe am 24.04.2018 den Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt. Der Rat hat am 26.09.2018 den Lärmaktionsplan beschlossen.

Gemäß der EU-Richtlinie sowie auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47d Abs.3 BImSchG) wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.05. bis 22.06.2018 durchgeführt. Ebenfalls beteiligt wurden Straßen NRW und das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Beteiligung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im vorliegenden Lärmaktionsplan dokumentiert. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Lärmaktionsplan an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.

Im Bearbeitungszeitraum zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stufe II wurden die strategischen Lärmkarten im Januar 2018 vom LANUV für die anstehende Stufe III aktualisiert. Unter Berücksichtigung der bisher erarbeiteten Ergebnisse wurde der Lärmaktionsplan entsprechend der Stufe III angepasst.

Ansprechperson
Thomas Balzhäuser
Stadtverwaltung Erkelenz - Planungsamt
Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
Telefon:  02431 85-195
Fax:         02431 85-9195
E-Mail:     thomas.balzhaeuser@erkelenz.de