UNTERE DENKMALBEHÖRDE
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, auch Nutzungsberechtigte von Baudenkmälern sollten Ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen – kurz: DSchG – kennen. Die wichtigsten Fragen des denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahrens, für das wir als Untere Denkmalbehörde zuständig sind, sowie zur Energieeinsparungsverordnung haben wir daher in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ausschlaggebend bleibt stets die Beurteilung anhand des jeweiligen Einzelfalles, den Sie mit uns besprechen sollten:
Stadt Erkelenz – Der Bürgermeister
Untere Denkmalbehörde
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Telefon: 02431 85-311
Telefax: 02431 85-9311
E-Mail: martin.fauck@erkelenz.de