Wappen

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Genehmigungspflicht für die Verwendung der Wappen

  • Wappen der Stadt Erkelenz
    Die Verwendung des Wappens ist genehmigungspflichtig.
    Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008, Paragraph 2 (4): „Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Zustimmung des Rates. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen ohne Zustimmung des Rates verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro bei vorsätzlicher und bis zu 250,00 Euro bei fahrlässiger Zuwiderhandlung geahndet werden.“ Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 15.12.2010 eine Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz erlassen.
  • Wappen des Kreises Heinsberg
    Die Verwendung des Wappens bedarf der Genehmigung des Kreises Heinsberg.

Keine Genehmigungspflicht besteht für

  • Wappen des ehemaligen Kreises Erkelenz sowie
    die ehemaligen Gemeinden Gerderath, Kückhoven, Lövenich und Schwanenberg

  • Stadt Erkelenz

    Das Wappen ist geteilt; oben in Blau ein schreitender, doppelschwänziger, rotbezungter und -bewehrter goldener (gelber) Löwe, unten in Silber (Weiß) eine rote Mispelblüte mit goldenem (gelbem), grünbetupften Butzen und grünen Kelchblättern.
    Das Stadtwappen hat in der jetzigen Form seinen Ursprung im 17. Jahrhundert. Aber schon viel früher hatte Erkelenz ein Wappen. Die Verleihung des Wappens geht auf die Herzöge von Geldern zurück. Das älteste Wappenschild ist auf einem Schöffensiegel aus dem Jahre 1331 zu finden. Im 16. Jahrhundert begleiten zwei heraldische Lilien die Mispelblüte. Sie weisen auf die damalige Zugehörigkeit zum Aachener Marienstift hin. Im 17. Jahrhundert wurden die Lilien weggelassen. Löwe und Mispelblüte "Geldernsche Rose" deuten auf die Zugehörigkeit zum alten Herzogtum Geldern.
    Die Stadt Erkelenz wurde durch das Neugliederungsgesetz vom 14. Dezember 1971 mit den Gemeinden Gerderath, Golkrath, Kückhoven, Schwanenberg, Venrath, Granterath, Lövenich, Borschemich, Holzweiler, Immerath und Keyenberg und den Orten Geneiken und Kuckum vereint. Name und Wappen von Erkelenz wurden beibehalten.
    Das Wappen wurde vom Regierungspräsidenten Köln mit Urkunde vom 27. Oktober 1972 genehmigt.

  • Ehemaliger Kreis Erkelenz

    Wappen Kreis Erkelenz: Das Wappen zeigt in Gold (Gelb) ein rotes Lilienkreuz, dessen Mitte mit einer blauen Flachsblüte belegt ist. Der goldene Schildgrund weist auf den Anteil des Kreisgebietes am fruchtbaren niederrheinischen Lößgebiet hin. Das Lilienkreuz ist Sinnbild für Beziehungen zum Aachener Marienstift seit dem 10. Jahrhundert. Die Flachsblüte erinnert an den früher ausgedehnten Flachsanbau im Kreisgebiet.

    Das Wappen zeigt in Gold (Gelb) ein rotes Lilienkreuz, dessen Mitte mit einer blauen Flachsblüte belegt ist. Der goldene Schildgrund weist auf den Anteil des Kreisgebietes am fruchtbaren niederrheinischen Lößgebiet hin. Das Lilienkreuz ist Sinnbild für Beziehungen zum Aachener Marienstift seit dem 10. Jahrhundert. Die Flachsblüte erinnert an den früher ausgedehnten Flachsanbau im Kreisgebiet.
    Das Wappen war durch Urkunde des Innenministers NRW vom 09.05.1955 verliehen worden und verlor mit der Bildung des neuen Kreises Heinsberg seine Gültigkeit.

  • Kreis Heinsberg

    Wappen Kreis Heinsberg: Das Wappen ist geteilt und oben gespalten; oben vorn in Rot ein gekrönter, zweigeschwänzter silberner (weißer) Löwe, hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe; unten in Silber (Weiß) ein schwebendes liegendes rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte.

    Das Wappen ist geteilt und oben gespalten; oben vorn in Rot ein gekrönter, zweigeschwänzter silberner (weißer) Löwe, hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe; unten in Silber (Weiß) ein schwebendes liegendes rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte. Der Kreis Heinsberg wurde aufgrund des Neugliederungsgesetzes vom 14. Dezember 1971 aus dem bisherigen Kreis Erkelenz und dem Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg gebildet. Bei den im neuen Kreiswappen zusammengefassten Symbolen handelt es sich um den Heinsberger (silbernen) Löwen, den die Herren von Heinsberg im 13. Jahrhundert in ihrem Wappen führten, den Jülicher (schwarzen) Löwen, der dem Wappen der Stadt Geilenkirchen aus dem Jahre 1556 entnommen ist, und das Lilienkreuz mit Flachsblüte aus dem Wappen des ehemaligen Kreises Erkelenz.
    Das Wappen wurde vom Regierungspräsidenten Köln mit Urkunde vom 3. September 1973 genehmigt.

  • Ehemalige Gemeinde Gerderath

    Wappen der ehemaligen Gemeinde Gerderath: Das Wappen zeigt in Grün eine silberne (weiße) bewurzelte Eiche. Der gerodete Eichenstamm mit Wurzeln - Attribut des Pfarrpatrons St. Christophorus -weist auf den Ort als typische mittelalterliche Rodungssiedlung hin.

    Das Wappen zeigt in Grün eine silberne (weiße) bewurzelte Eiche.
    Der gerodete Eichenstamm mit Wurzeln - Attribut des Pfarrpatrons St. Christophorus -weist auf den Ort als typische mittelalterliche Rodungssiedlung hin.
    Genehmigung durch Urkunde vom 8. Mai 1967.

  • Ehemalige Gemeinde Kückhoven

    Wappen der ehemaligen Gemeinde Kückhoven: Das Wappen ist gespalten: vorn in Blau ein goldener (gelber) rotbezungter undbewehrter Löwe, hinten in Gold (Gelb) drei (2:1) grüne Kleeblätter. Grundlage ist das Wappen der Herren von Kückhoven.

    Das Wappen ist gespalten: vorn in Blau ein goldener (gelber) rotbezungter undbewehrter Löwe, hinten in Gold (Gelb) drei (2:1) grüne Kleeblätter.
    Grundlage ist das Wappen der Herren von Kückhoven.
    Genehmigung durch Urkunde vom 2. Januar 1935.

  • Ehemalige Gemeinde Lövenich

    Wappen der ehemaligen Gemeinde Lövenich: Das Wappen zeigt in schwarz einen aufgerichteten, rotbezungten goldenen (gelben) Löwen, der in den Pranken einen silbernen (weißen) gotischen Turm hält; oben links und unten rechts und links begleitet von einer Hopfenblüte in Silber (Weiß). Das Wappenbild geht zurück auf das jüngere Lövenicher Gerichtssiegels des 16. Jahrhunderts. Es zeigt den Jülicher Löwen, begleitet von Hopfenblüten als Hinweis auf den Hopfenanbau in früherer Zeit.

    Das Wappen zeigt in schwarz einen aufgerichteten, rotbezungten goldenen (gelben) Löwen, der in den Pranken einen silbernen (weißen) gotischen Turm hält; oben links und unten rechts und links begleitet von einer Hopfenblüte in Silber (Weiß). Das Wappenbild geht zurück auf das jüngere Lövenicher Gerichtssiegels des 16. Jahrhunderts. Es zeigt den Jülicher Löwen, begleitet von Hopfenblüten als Hinweis auf den Hopfenanbau in früherer Zeit.
    Genehmigung durch Urkunde vom 15. April 1955.

  • Ehemalige Gemeinde Schwanenberg

    Wappen der ehemaligen Gemeinde Schwanenberg: Das Wappen zeigt unter einem silbernen (weißen) Schildhaupt, darin ein roter Wechselzinnenbalken, in Blau einen silbernen (weißen) Schwan, der auf einem silbernen (weißem) Dreiberg steht. Das Wappen weist auf die frühere Zugehörigkeit von Schwanenberg zum Reichsgut Wickrath hin. Der Doppelzinnenbalken entstammt dem Wappen der einstigen Grundherren von Quadt. Der Schwan bezieht sich auf den Ortsnamen.

    Das Wappen zeigt unter einem silbernen (weißen) Schildhaupt, darin ein roter Wechselzinnenbalken, in Blau einen silbernen (weißen) Schwan, der auf einem silbernen (weißem) Dreiberg steht. Das Wappen weist auf die frühere Zugehörigkeit von Schwanenberg zum Reichsgut Wickrath hin. Der Doppelzinnenbalken entstammt dem Wappen der einstigen Grundherren von Quadt. Der Schwan bezieht sich auf den Ortsnamen.
    Genehmigung durch Urkunde vom 10. April 1969.