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Bergschäden durch Braunkohlenbergbau

Bergschäden durch Braunkohlenbergbau

  • Entstehung von Bergschäden

    Im Rheinischen Braunkohlenbergbau können Bergschäden indirekt als Folge großräumiger Grundwasserabsenkungen (sogenannte Sümpfungsmaßnahmen) auftreten.

    Die Bodensenkungen durch Grundwasserabsenkungen im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau und die Hebung des Geländes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird in der aktuellen Fachliteratur als langsam verlaufend und sehr gleichmäßig beschrieben und stellen dort keine Gefährdung für bauliche Anlagen dar.

    Das führt dazu, dass im Gegensatz zum Einwirkungsbereich des untertägigen Steinkohlenbergbaus im weiträumigen Bereich der Grundwasserabsenkungen durch Braunkohletagebaue vergleichsweise wenig Bergschäden auftreten, die lediglich im eng begrenzten Bereich geologischer Besonderheiten zu erwarten sind. Dies kann auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen (linienhaft, eng begrenzt) und in Auebereichen (punktuell) der Fall sein.

  • Schadensmeldung und –bearbeitung

    Bei einer Bergschadensvermutung durch Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power AG haben Haus- und Grundstückseigentümer *innen die Möglichkeit, sich bei der Stadtverwaltung Erkelenz informieren zu lassen.

    Kontakt:
    Stadt Erkelenz
    Anja Wingen - Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
    Telefon 02431 85-155
    anja.wingen@erkelenz.de

    Bergschadensmeldungen werden entgegengenommen und im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften an den Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. weitergeleitet. Durch VBHG – Sachverständige (Bauingenieure, Architekten, Markscheider) besteht über die Mitgliedschaft der Stadt Erkelenz für Sie als Eigentümer die Möglichkeit, eine kostenlose sogenannte Technische Vorprüfung (Kostenlose technische Ersteinschätzung der Ursachen und Verursachungswahrscheinlichkeiten) ihres Schadens zu erhalten.

    Stellt ein*e Eigentümer*in einen Gebäudeschaden fest und wird eine bergbauliche Verursachung vermutet, können Betroffene diesen Schaden natürlich auch direkt an RWE Power melden.

    Kontakt:
    RWE Power AG
    Abteilung Bergschäden
    Telefon 0800 8822820
    www.rwe.com/bergschaeden

  • Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW

    Die Regulierung von Bergschäden ist eine zivilrechtliche Angelegenheit ohne behördliche Zuständigkeit. Die Beurteilung der Fälle ist oft komplex und erfordert fundierte Sachkenntnisse. Das Land NRW hat deshalb die Einrichtung einer Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW organisiert. Die unabhängige Anrufungsstelle soll helfen, eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche zu vermeiden und im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Einigung zu erzielen.

    Kontakt:
    Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW
    Telefon 02181 6019002
    www.anrufungsstelle.de

  • Bergbau Transparenzvereinbarung NRW

    Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), die RAG AG und die RWE Generation SE/RWE Power AG haben am 24. Februar 2014 eine Vereinbarung geschlossen, die für mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnern/Anwohnerinnen und Unternehmen sorgen soll (sogenannte „Transparenzvereinbarung“). In der Vereinbarung verpflichten sich Land und Unternehmen u.a. dazu, mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen hinsichtlich der Daten und Informationen zu den bergbaulichen Vorhaben und ihre Auswirkungen, die bei Behörden und Unternehmen vorliegen.

    So soll die Situation der Bergbaubetroffenen und ihre Ausgangsposition bei der Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ausgleichs- und Ersatzansprüche verbessert werden.