Wappen
Ehemaliger Kreis Erkelenz
| Das Wappen zeigt in Gold (Gelb) ein rotes Lilienkreuz, dessen Mitte mit 
einer blauen Flachsblüte belegt ist. Der goldene Schildgrund weist auf 
den Anteil des Kreisgebietes am fruchtbaren niederrheinischen Lößgebiet 
hin. Das Lilienkreuz ist Sinnbild für Beziehungen zum Aachener 
Marienstift seit dem 10. Jahrhundert. Die Flachsblüte erinnert an den 
früher ausgedehnten Flachsanbau im Kreisgebiet. Das Wappen war durch Urkunde des Innenministers NRW vom 09.05.1955 verliehen worden und verlor mit der Bildung des neuen Kreises Heinsberg seine Gültigkeit. |  | 
Kreis Heinsberg
| Das Wappen ist geteilt und oben gespalten; oben vorn in Rot ein 
gekrönter, zweigeschwänzter silberner (weißer) Löwe, hinten in Gold 
(Gelb) ein schwarzer Löwe; unten in Silber (Weiß) ein schwebendes 
liegendes rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen 
Flachsblüte. Der Kreis Heinsberg wurde aufgrund des 
Neugliederungsgesetzes vom 14. Dezember 1971 aus dem bisherigen Kreis 
Erkelenz und dem Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg gebildet. Bei den
 im neuen Kreiswappen zusammengefassten Symbolen handelt es sich um den 
Heinsberger (silbernen) Löwen, den die Herren von Heinsberg im 13. 
Jahrhundert in ihrem Wappen führten, den Jülicher (schwarzen) Löwen, der
 dem Wappen der Stadt Geilenkirchen aus dem Jahre 1556 entnommen ist, 
und das Lilienkreuz mit Flachsblüte aus dem Wappen des ehemaligen 
Kreises Erkelenz. Das Wappen wurde vom Regierungspräsidenten Köln mit Urkunde vom 3. September 1973 genehmigt. |  | 
Ehemalige Gemeinde Gerderath
| Das Wappen zeigt in Grün eine silberne (weiße) bewurzelte Eiche. Der gerodete Eichenstamm mit Wurzeln - Attribut des Pfarrpatrons St. Christophorus -weist auf den Ort als typische mittelalterliche Rodungssiedlung hin. Genehmigung durch Urkunde vom 8. Mai 1967. |   | 
Ehemalige Gemeinde Kückhoven
| Das Wappen ist gespalten: vorn in Blau ein goldener (gelber) 
rotbezungter undbewehrter Löwe, hinten in Gold (Gelb) drei (2:1) grüne 
Kleeblätter. Grundlage ist das Wappen der Herren von Kückhoven. Genehmigung durch Urkunde vom 2. Januar 1935. |   | 
Ehemalige Gemeinde Lövenich
| Das Wappen zeigt in schwarz einen aufgerichteten, rotbezungten goldenen 
(gelben) Löwen, der in den Pranken einen silbernen (weißen) gotischen 
Turm hält; oben links und unten rechts und links begleitet von einer 
Hopfenblüte in Silber (Weiß). Das Wappenbild geht zurück auf das jüngere
 Lövenicher Gerichtssiegels des 16. Jahrhunderts. Es zeigt den Jülicher 
Löwen, begleitet von Hopfenblüten als Hinweis auf den Hopfenanbau in 
früherer Zeit. Genehmigung durch Urkunde vom 15. April 1955. |  | 
Ehemalige Gemeinde Schwanenberg
| Das Wappen zeigt unter einem silbernen (weißen) Schildhaupt, darin ein 
roter Wechselzinnenbalken, in Blau einen silbernen (weißen) Schwan, der 
auf einem silbernen (weißem) Dreiberg steht. Das Wappen weist auf die 
frühere Zugehörigkeit von Schwanenberg zum Reichsgut Wickrath hin. Der 
Doppelzinnenbalken entstammt dem Wappen der einstigen Grundherren von 
Quadt. Der Schwan bezieht sich auf den Ortsnamen. Genehmigung durch Urkunde vom 10. April 1969. |  | 
Genehmigungspflicht für die Verwendung der Wappen
- Wappen der Stadt Erkelenz
 Die Verwendung des Wappens ist genehmigungspflichtig.
 Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008, Paragraph 2 (4): „Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Zustimmung des Rates. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen ohne Zustimmung des Rates verwendet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro bei vorsätzlicher und bis zu 250,00 Euro bei fahrlässiger Zuwiderhandlung geahndet werden.“ Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 15.12.2010 eine Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz erlassen.
- Wappen des Kreises Heinsberg
 Die Verwendung des Wappens bedarf der Genehmigung des Kreises Heinsberg.
Keine Genehmigungspflicht besteht für
- Wappen des ehemaligen Kreises Erkelenz sowie
 die ehemaligen Gemeinden Gerderath, Kückhoven, Lövenich und Schwanenberg


