Haus Spiess Erkelenz

Denkmalschutz

Denkmalschutz in Erkelenz

Die Stadt Erkelenz verfügt über einen reichen Bestand an Baudenkmälern. Insgesamt sind aktuell 313 Baudenkmäler und 166 Bodendenkmäler in das Denkmalverzeichnis der Stadt Erkelenz eingetragen. Darunter sind sowohl die bekannten Denkmäler wie vor allem der Lambertusturm, die Burg und das Alte Rathaus als Wahrzeichen der Stadt, als auch die Anlage von Haus Hohenbusch überregional bekannt. Ebenso stehen viele Kirchen der Erkelenzer Dörfer, Bauernhäuser, Hofanlagen oder Stadthäuser aus der Jahrhundertwende unter Denkmalschutz. Und es gibt eine Vielzahl von Wegekreuzen, Bilderstöcke und kleine Kapellen, die als Denkmäler eingetragen sind.

Die meisten Denkmäler befinden sich in privatem Besitz und werden mit viel Liebe gepflegt und unterhalten. Aber auch die Stadt Erkelenz kümmert sich mit viel Engagement um die Erhaltung der Denkmäler im städtischen Besitz. Dazu zählen neben Haus Hohenbusch, dem Alten Rathaus und der Burg auch das Haus Spiess, die Alte Schule in Holzweiler oder das Alte Rathaus in Lövenich.

Die Untere Denkmalschutzbehörde gehört zur Verwaltung der Stadt Erkelenz und ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Denkmäler im Stadtgebiet. Gemeinsam mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland werden Sie in fachlichen Fragen beraten. Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft Ihre Erlaubnisanträge und erteilt Genehmigungen. Sie ist verantwortlich für Fragen rund um den Bereich Förderung oder steuerliche Bescheinigungen im Zusammenhang mit Aufwendungen zur Erhaltung von Denkmälern.

Baudenkmalpflege

Sie besitzen ein Denkmal oder gehören zu den Nutzungsberechtigten von Baudenkmälern? Dann sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Nordrhein-Westfalen – kurz: DSchG – kennen. Die wichtigsten Fragen zu den denkmalrechtlichen Erlaubnis- und Bescheinigungsverfahren sowie zur Energieeinsparungsverordnung sind in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.

Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ausschlaggebend bleibt stets die Beurteilung anhand des jeweiligen Einzelfalles. Nehmen Sie hierzu direkt Kontakt auf!

Wichtig ist, dass der Umstand, dass ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, nicht bedeutet, dass an einem Denkmal keine Veränderungen mehr vorgenommen werden dürfen. So sollte ein denkmalgeschütztes Wohnhaus immer auch ein zeitgemäßes Wohnen ermöglichen, dies beinhaltet auch neue Elektro- und sanitäre Installationen, ein modernes Bad und notwendige Sanierungen bzw. Renovierungen. Auf der anderen Seite gilt es, historische Elemente wie z.B. Kölner Decken, historische Dachstühle oder alte Haustüren zu bewahren und so die Geschichte des Hauses erlebbar zu machen. Dies bedeutet vielleicht manchmal, dass nicht alle Ideen umgesetzt werden können, dafür zeigen die Denkmalbehörden gerne alternative Wege. Und in der Regel wird gemeinsam ein Weg gefunden, der alle Beteiligten gleichermaßen stolz auf das Ergebnis macht.

Städtische Baudenkmäler

Auch die Stadt Erkelenz hat die Verpflichtung, ihre Denkmäler zu unterhalten und in ihrem Fall einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Der Stadt kommt hier auch eine Vorbildfunktion zu. Dieser Rolle nimmt sich das Hochbauamt der Stadt Erkelenz gerne und im Fall von Haus Hohenbusch und der Burg gemeinsam mit Vereinen mit viel Engagement an.

  • Altes Rathaus

    • Umbau und Einbau Aufzug mit Rampenanlage zur barrierefreien Erschließung und Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange (neuer Zugang an Stelle einer ehemals offen Arkade),
    • Sanierung Ratssaal und Treppenhaus
    • Sanierung der Glasfenster steht aktuell an (Klimaschutz durch Vorsatzverglasung unter Erhalt des historischen Fensters!)

    Weitere Informationen zum Alten Rathaus erhalten Sie unter erkelenz-entdecken/altes-rathaus.

  • Haus Hohenbusch

    • Statische Sanierung alte Remise
    • Sanierung Räume im Erdgeschoss und Ausstellungsräume im Obergeschoss Herrenhaus (hier konnten im Rahmen der Bauforschung Reste des historischen Kreuzganges gefunden und wieder sichtbar gemacht werden)
    • Sanierung Putzfassade Herrenhaus 2024-25
    • Laufende Bauunterhaltungen (Mauerwerkssanierungen, Anstriche Fenster, Dachreparaturen usw.)

    Weitere Informationen zu Haus Hohenbusch erhalten Sie unter erkelenz-entdecken/haus-hohenbusch.

  • Burg Erkelenz

    • Aufbau eines Schutzdaches gemeinsam mit dem Verein Freunde der Burg,
    • Planung und Umsetzung einer neuen barrierefreien Erschließung des Burghofes und eines zweiten baulichen Rettungsweges unter geringstem Eingriff in das Erscheinungsbild 2023-25
    • Mauerwerkssanierungen in verschiedenen Bauabschnitten als Substanzerhalt

    Weitere Informationen zur Erkelenzer Burg erhalten Sie unter erkelenz-entdecken/burg-erkelenz.

  • Haus Spiess

    • Statische Sicherung des Dachstuhls unter weitgehendem Erhalt des historischen Dachstuhls,
    • Erneuerung Dacheindeckung mit Schieferplatten und Anstrich Fassade

    Weitere Informationen zum Haus Spiess erhalten Sie unter erkelenz-entdecken/haus-spiess.


Bodendenkmalpflege

In der Stadt Erkelenz hat sich das historische Straßen- und Wegesystem erhalten und prägt den Eindruck einer gewachsenen mittelalterlichen Stadt. Doch auch im Boden innerhalb der ehemaligen Stadtmauer ist immer mit dem Fund von Bodendenkmälern oder archäologischen Funden zu rechnen. Bei allen Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen in diesem Bereich ist daher der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege zu beteiligen. Vor Durchführung von Baumaßnahmen wird das Baufeld in der Regel archäologisch untersucht. Dabei ist oftmals mit interessanten Funden zu rechnen, wie z.B. beim Bau der Mobilstation an der Ostpromenade, bei dem Reste der historischen Stadtmauer gefunden wurden. Diese Funde werden dann ausgewertet und bieten neue Erkenntnisse über die Geschichte der Stadt Erkelenz.

Denkmalpflege in Tagebaudörfern

Auch wenn eigentlich der Erhalt der Denkmäler die Aufgabe der Denkmalbehörden ist, kam bei den Dörfern Borschemich, Immerath und Pesch die Aufgabe auf die Denkmalbehörden zu, den Rückbau der Denkmäler, die dem Tagebau weichen mussten, zu begleiten. Dabei war es das wichtige Ziel, durch aufwendige Dokumentationen und Aufmaße zumindest auf diesem Wege die Erinnerung an die Denkmäler zu bewahren.

Umso mehr freut es die Denkmalbehörden, dass die Denkmäler in den Dörfern Keyenberg, Kuckum und Berverath dieses Schicksal nicht ereilen wird. Dennoch ist es hier eine neue Herausforderung, die derzeit leerstehenden Denkmäler zu bewahren. Hier finden regelmäßig gemeinsam mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege und dem Eigentümer RWE Begehungen statt, in denen sich die Denkmalbehörden davon überzeugen, dass die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden und die Denkmäler vor einem Verfall bewahrt bleiben.