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Jugendamts-
elternbeirat

Jugendamtselternbeirat

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung gewählt werden kann. Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt.

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Aufgaben

  • Der JAEB vertritt die ideellen und materiellen Interessen aller Kita-Eltern und Kita-Kinder, die eine Kindertageseinrichtung in Erkelenz besuchen.
  • Dabei arbeitet der JAEB verstärkt mit den jeweiligen Elternvertretungen in den Kitas zusammen. Durch diesen Zusammenschluss sollen die Interessen aller Kita-Kinder und deren Erziehungsberechtigten gegenüber der Kommune gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden gefördert werden.
  • Der JAEB informiert die Elternvertretungen der Kitas in Erkelenz über ihre Rechte und Pflichten und unterstützt auch bei deren Umsetzung.
  • Der JAEB unterstützt die Elternvertretungen durch Informationsveranstaltungen.
  • Der JAEB stellt die Probleme und Situationen der Kita-Kinder und Kita-Eltern beim Jugendamt, bei der Politik, beim Stadtrat und bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen dar.

Ziele

  • Wesentliches Ziel ist die Schaffung einer optimalen Kommunikation zwischen den Elternbeiräten, den Erziehungsberechtigten und allen Kitas sowie dem Jugendamt der Stadt Erkelenz.
  • Darüber hinaus strebt der JAEB an, gemeinsam mit der Verwaltung, den Fraktionen und den Trägern der Kindertageseinrichtungen ein hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kita-Kinder in Erkelenz an.

In der Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirats erhalten Sie weitere Informationen zur Arbeit des JAEB.

Der JAEB ist unparteiisch, konfessionslos und unabhängig. Alle Mitglieder des JAEB üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Bei Fragen und Problemen in den Kitas können sich Erziehungsberechtigte vertraulich an den JAEB wenden.