Jemand wirft Stimmzettel in eine Wahlurne

Bundestagswahl

Bundestagswahl

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt.

Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle mindestens 18 Jahre alten deutschen Bundesbürger*innen.

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete durch eine Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählen Sie die Landesliste einer Partei.