Risse in einer Hauswand

schäden durch
braunkohlen-
bergbau

Entstehung von Bergschäden

Im Rheinischen Braunkohlenbergbau können Bergschäden indirekt als Folge großräumiger Grundwasserabsenkungen (sogenannte Sümpfungsmaßnahmen) auftreten.

Die Bodensenkungen durch Grundwasserabsenkungen im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau und die Hebung des Geländes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird in der aktuellen Fachliteratur als langsam verlaufend und sehr gleichmäßig beschrieben und stellt keine Gefährdung für bauliche Anlagen dar.

Das führt dazu, dass im Gegensatz zum untertägigen Steinkohlenbergbau durch Braunkohletagebaue vergleichsweise wenig Bergschäden auftreten, die lediglich im eng begrenzten Bereich geologischer Besonderheiten zu erwarten sind. Dies kann auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen (linienhaft, eng begrenzt) und in Auebereichen (punktuell) der Fall sein.

Vorgehen im Falle einer Schadensvermutung

Bei einer Bergschadensvermutung durch Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power AG haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Stadtverwaltung Erkelenz zu informieren.

Bergschadensmeldungen werden entgegengenommen und im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften an den Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) weitergeleitet. Durch VBHG-Sachverständige (Bauingenieur*innen, Architekt*innen, Markscheider*innen) besteht über die Mitgliedschaft der Stadt Erkelenz für Sie als Eigentümer*in die Möglichkeit, eine kostenlose sogenannte Technische Vorprüfung (kostenlose technische Ersteinschätzung der Ursachen und Verursachungswahrscheinlichkeiten) Ihres Schadens zu erhalten.

Wird ein Gebäudeschaden festgestellt und eine bergbauliche Verursachung vermutet, können Betroffene diesen Schaden direkt an RWE Power melden.

Kontakt

Stadt Erkelenz
Sandra Schürger - Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Telefon: 02431 85-250
E-Mail: sandra.schuerger@erkelenz.de

RWE Power AG
Abteilung Bergschäden
Telefon: 0800 8822820
Internet: www.rwe.com/bergschaeden

Schlichtungsstelle Braunkohle NRW

Die Regulierung von Bergschäden ist eine zivilrechtliche Angelegenheit ohne behördliche Zuständigkeit. Die Beurteilung der Fälle ist oft komplex und erfordert fundierte Sachkenntnisse. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW organisiert. Die unabhängige Stelle soll helfen, eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche zu vermeiden und im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Einigung zu erzielen.

Kontakt

Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Telefon: 02181 601 9001
E-Mail: info@schlichtungsstelle-braunkohle-nrw.de