Kehrmaschine

Stadtreinigung und
Winterdienst

Stadtreinigung und Winterdienst

Stadtreinigung und Winterdienst

Die Pflichten zur Reinigung und zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zwischen der Stadt und der Bürgerschaft aufgeteilt.

Stadtreinigung

Die Stadt Erkelenz hat in ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Reinigung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Eigentümer*innen der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen. Ebenso obliegt die Reinigung der Fahrbahnen, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile, den angrenzenden Grundstückseigentümer*innen. Mit der Reinigung dieser Straßen bzw. Straßenteile hat die Stadt ein Privatunternehmen beauftragt.

Weitere Informationen zur Stadtreinigung.

Winterdienst

Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz übernimmt den Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen Straßen und gefährlichen Stellen. Hierzu gehören insbesondere die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Außerhalb der geschlossenen Ortslagen besteht eine Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen.

Weitere Informationen zum Winterdienst.