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konzepte und
strategien der
Stadtplanung

Stadtplanung: Konzepte
und Strategien

Die Stadt Erkelenz hat verschiedene Konzepte und Strategien als Grundlage der Stadtplanung. Sie finden sich in den Bebauungsplänen wider. Alle aktuellen Bebauungspläne sind auf der städtischen Plattform zur Bauleitplanung zu finden. Eine Einführung in das Thema Stadtplanung finden Sie unter "Flächennutzungsplan und Bebauungspläne".

Zum umfassenden Konzept der Innenstadtumgestaltung, dem sogenannten "Integrierten Handlungskonzept - Erkelenz 2030" (InHK), finden Sie unter InHK - Erkelenz 2030 weitere Informationen.
Ein Schwerpunkt im Bereich der Stadtplanung bildet die nachhaltige Mobilitätsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter "Mobilität".

Handlungskonzept Wohnen

Das Handlungskonzept Wohnen wurde 2013 erstmalig erarbeitet. In seiner Sitzung am 23. April 2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung das Handlungskonzept Wohnen als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und als städtebauliches Konzept (im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschlossen. Am 12. Dezember 2017 wurde die Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen beschlossen. 

Ergebnisse aus dem Handlungskonzept Wohnen werden unter anderem in informellen Stadtentwicklungsplanungen in der Bauleitplanung und in der Wohnungsbauförderung berücksichtigt.
Für die zukünftige Wohnbauentwicklung werden im Handlungskonzept Wohnen neben Hinweisen zur Einbeziehung von Akteuren und Institutionen am Wohnungsmarkt Empfehlungen zum Mietwohnungsmarkt, dem Wohnen im Alter, dem Wohneigentumsmarkt und Wohnbauflächen vorgelegt.

In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat der Erkelenzer Stadtrat die Stadtverwaltung beauftragt, zum Thema soziale Wohnraumversorgung in Erkelenz einen Lenkungsausschuss bestehend aus Vertretungen der Verwaltung, der Politik und externen Expert*innen zu bilden. Aufgabe des Lenkungsausschusses war es, die Situation im sozialen Wohnungsbau in Erkelenz basierend auf der Grundlage des Handlungskonzeptes Wohnen aus dem Jahr 2017 darzulegen und kommunale Möglichkeiten zur Einflussnahme im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten.

Der Lenkungsausschuss hat am 2. September 2021 in Form eines Workshops getagt. Das Forschungsinstitut InWIS, das Forschung im Bereich des Wohnungs- und Immobilienwesens betreibt, war an dem Workshop beteiligt. In seiner Sitzung vom 8. Dezember 2021 wurde dem Stadtrat ein Bericht zum bezahlbaren Wohnen in Erkelenz vorgelegt und erste Maßnahmen wurden empfohlen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz wurde in der Sitzung des Rates am 18. Juni 2008 als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage in Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept (im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) beschlossen.
Grundlagen und Entwicklungen des Konzeptes werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf aktualisiert sowie fortgeschrieben. In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 02. Februar 2011 wurde das punktuell aktualisierte und auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen.

Am 06. April 2022 hat der Rat der Stadt Erkelenz eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes einstimmig beschlossen.
Hintergrund für die erneute Fortschreibung nach knapp 10 Jahren waren die Veränderungen vielfältiger Rahmenbedingungen. So gewinnt unter anderem der Onlinehandel immer mehr an Bedeutung und die langfristigen Auswirkungen auf das Einkaufsverhalten durch die Corona-Pandemie werden zu weiteren Veränderungen führen. Daneben ergeben sich neue Anforderungen durch landesplanerische Vorgaben sowie der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren.

Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Erkelenz

Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Zudem ist es auch Aufgabe der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Dazu hat die Europäische Union entsprechende gesetzliche Vorgaben gemacht, um eine einheitliche Herangehensweise an die Lärmproblematik zu erreichen.

In der Umsetzung der Richtlinie werden von den Kommunen Lärmaktionspläne auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt.

Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten sind, womit auch keine Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen seitens der betroffenen Bürger abgeleitet werden können. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht.

  • Lärmaktionsplanung in Erkelenz

    Für die Stadt Erkelenz wurde 2018 ein Lärmaktionsplan entsprechend der Vorgabe der EU-Richtlinie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) vom Januar 2018 aufgestellt.

    Das beauftragte Büro BSV Aachen hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, Betriebe am 24. April 2018 den Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt. Der Rat hat am 26. September 2018 den Lärmaktionsplan beschlossen.

    Gemäß der EU-Richtlinie sowie auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 47d Abs.3 BImSchG) wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22. Mai bis 22. Juni 2018 durchgeführt. Ebenfalls beteiligt wurden Straßen NRW und das Eisenbahn-Bundesamt.

    Die Beteiligung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im vorliegenden Lärmaktionsplan dokumentiert. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Lärmaktionsplan an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.

    Im Bearbeitungszeitraum zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stufe 2 wurden die strategischen Lärmkarten im Januar 2018 vom LANUV für die anstehende Stufe III aktualisiert. Unter Berücksichtigung der bisher erarbeiteten Ergebnisse wurde der Lärmaktionsplan entsprechend der Stufe 3 angepasst. Gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Frist für die 4. Runde (Fortschreibung) endet am 18. Juli 2024. Entsprechend erstellt die Stadt Erkelenz derzeit den Lärmaktionsplan in der 4. Runde. In dem Rahmen fand vom 22. Januar bis zum 26. Februar eine Beteiligung statt.

    Ansprechperson

    Thomas Balzhäuser
    Stadtverwaltung Erkelenz - Planungsamt
    Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
    Telefon:  02431 85-195
    Fax:         02431 85-9195