Tisch mit Kaffeetasse und Schreibblock

Praktikum

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Praktikum

Die Stadt Erkelenz ermöglicht jährlich Praktika in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Hierdurch erhalten Sie die Möglichkeit, die vielseitigen Fachbereiche der Stadt Erkelenz kennenzulernen. Hierzu zählen neben der Verwaltung auch die Kindergärten, Schwimmbäder, die Kläranlage und der Baubetriebshof. So können Sie sich ein genaues Bild über Berufe Ihrer Wahl machen.

Wenn Sie einen bestimmten Schul- oder Studienabschnitt erreichen wollen und neben dem theoretisch Erlernten auch praktische Erfahrungen benötigen, ist ein Praktikum bei der Stadt Erkelenz eine gute Wahl.

Eine rechtzeitige Bewerbung für eine Praktikumsstelle mit Angabe des genauen Zeitraumes und eventuelle Ämterwünsche oder Einsatzbereiche sind in der Bewerbung mit anzugeben, um Ihnen ein passgenaues Praktikum zu ermöglichen.

  • Schüler*innen

    Durch ein Praktikum wird es ermöglicht, in bestimmte Berufsfelder hineinzuschnuppern. Diese dienen dazu, die Entscheidung der beruflichen Zukunft zu erleichtern. Während eines Praktikums können Schlüsselqualifikationen erworben und Kontakte geknüpft werden. Die Dauer des Praktikums wird individuell festgelegt. In der Regel werden Tagespraktika oder Praktika bis zu einem Zeitraum von maximal drei Wochen vergeben.

    Bewerbungen
    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Bewerbungsschreiben mit Angabe des Praktikumszeitraums
    • Lebenslauf
    • Zeugnis


    Ansprechperson

    Carolin Jöken, Tel.: 02431 85-197 oder per Mail
    personalamt@erkelenz.de

  • Sozial- und Erziehungsdienst

    Praktikum im Anerkennungsjahr
    Das Anerkennungsjahr schließt sich an die schulische Ausbildung für staatlich anerkannte Erzieher*innen an. Das Anerkennungsjahr endet mit einer Prüfung, die in der Regel einen praktischen Bezug zur einjährigen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung aufweist. Meist müssen die angehenden Erzieher*innen ein Kolloquium und eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung ablegen. Wenn das Berufspraktikum erfolgreich beendet und alle relevanten Prüfungen bestanden wurden, können die Absolvent*innen sofort als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Jugendeinrichtungen, Heimen oder in der Schulbetreuung arbeiten. Das Berufspraktikum dauert  zwölf Monate und beginnt jeweils zum 1. August eines Jahres. Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich dennoch weiterhin auch theoretisches Wissen aneignen. Die schulischen Unterrichtseinheiten werden an einem Tag je Woche oder alternativ im Rahmen von Kompaktveranstaltungen angeboten.

    Praktikum Fachoberschule Klasse 11
    Die schulische Ausbildung für Erzieher*innen beginnt in der Regel mit dem Besuch der Fachoberschule Klasse 11, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen, mit einer Unterrichtsdauer von 12 Unterrichtsstunden an zwei Tagen. Mit dem Schulbesuch ist ein begleitendes ganztägiges Praktikum in einer Kindertagesstätte erforderlich.

    Praktikum als Voraussetzung für die Ausbildung als Erzieher*in
    Vor Beginn der Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher*innen ist es in Nordrhein-Westfalen notwendig, dass mindestens die Fachoberschulreife, also ein Realschulabschluss, sowie ein einschlägiger Berufsabschluss, zum Beispiel als Kinderpfleger*in, vorliegt.
    Liegt bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens vor, ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig.
    Wenn Sie über die Allgemeine Hochschulreife oder einen nicht einschlägigen Beruf verfügen, benötigen Sie Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld, zum Beispiel in Form eines Praktikums.

    Ansprechperson
    Inga Heinrichs, Tel.: 02431-85 330 oder per Mail
    Inga.Heinrichs@erkelenz.de

    Integrierte Praxissemester für den Studiengang Sozialarbeit
    Praktikant*innen erhalten die Gelegenheit, sich unter Anleitung in einem exemplarischen Feld der sozialen Arbeit mit professionellem Handeln auseinanderzusetzen und ihre zukünftige Berufsrolle auszuüben.

    Ansprechperson
    Sabine Gokus, Tel.: 02431-85 326 oder per Mail
    Sabine.Gokus@erkelenz.de

  • Studierende

    Rechtsreferendariat
    Wir bieten Ihnen während der dreimonatigen Verwaltungsstation oder Wahlpflichtstation einen interessanten und ebenso ausbildungs- wie praxisorientierten Ausbildungsabschnitt. Es wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, die Stadt Erkelenz aus einer anderen Perspektive zu erleben und ein Gespür für verwaltungsrechtliche Zusammenhänge zu entwickeln. Während des Referendariats bietet die Stadt Erkelenz einen praxisorientierten Einsatz in der Rechtsabteilung mit Einblicken in Themenbereiche wie Kommunalrecht, öffentliches und privates Baurecht, Ordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht und vieles mehr. Sie erhalten zudem  eine prüfungsorientierte Einführung in die Grundlagen der Gestaltung und Verfassung von Bescheiden.

    Juristische Praktika
    Bundesweit ist eine praktische Studienzeit von mindestens drei Monaten vorgeschrieben, die laut den juristischen Prüfungsordnungen der Länder Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist.

    Bewerbungen bitte erst nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit Herrn Steinbusch, dem Amtsleiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Telefon 02431 85 222 oder per Mail thomas.steinbusch@erkelenz.de zusenden.

    Sonstige studentische Praktika
    Sie müssen als Student*in eingeschrieben sein und das Praktikum muss ein erforderlicher Teil des Studiums sein. Unter einem studentischen Pflichtpraktikum versteht man ein Praktikum, das durch die Studien- und Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben wird. Durch das Praktikum sollen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben und umgesetzt werden und typische Arbeitsfelder sollen Fakten- und Methodenwissen fördern.
    Seine Absolvierung ist Teil des Studiums. Ohne das Praktikum, das vom Prüfungsausschuss in der Regel anerkannt werden muss, fehlt eine wichtige Vorleistung für den Studienabschluss. Die jeweilige Studienordnung nennt die Punkte, die zur Anerkennung eines Praktikums durch den Prüfungsausschuss erfüllt sein müssen. Je nach Studienfach und Universität können sich die Vorgaben sehr stark unterscheiden. In der Regel finden sich in den Praktikumsregelungen verbindliche Angaben zu Inhalt und Dauer eines Praktikums, zu leistenden Tätigkeiten und zur Anerkennung. Meist ist laut Prüfungsordnung auch ein Praktikumsbericht erforderlich, der die Grundlage für den Leistungsnachweis bildet.
    Häufig dauert ein Pflichtpraktikum mindestens 8 Wochen.

    Bewerbungen
    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Bewerbungsschreiben mit Angabe des Praktikumszeitraums
    • Lebenslauf
    • Zeugnis


    Ansprechperson
    Carolin Jöken, Tel.: 02431 85-197 oder per Mail
    personalamt@erkelenz.de