Mann wirft ein Blatt mit Europafahne in eine Wahlurne

Europawahl

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Allgemeines

 In der Zeit vom 06. bis 09. Juni 2024 finden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Am 09. Juni 2024 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Es handelt sich bei der diesjährigen Europawahl um die zehnte Direktwahl. Insgesamt rund 400 Mio. EU-Bürger*innen werden dabei wahlberechtigt sein. Die Wahlperiode der Abgeordneten des Europäischen Parlaments beträgt 5 Jahre.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind diejenigen Personen, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 in Deutschland oder in einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ein/e Unionsbürger*in die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein:

Eintragung von Amts wegen (für Unionsbürger*innen):

Wahlberechtigte Unionsbürger*innen werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

Eintragung auf Antrag (für Unionsbürger*innen):

Unionsbürger*innen, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der antragstellenden Person unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.

Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Gedruckte Antragsformulare sind bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich.

Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Erkelenz eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung (Inhaber*innen mehrerer Wohnungen der Gemeinde, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 28. April 2024 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Im Zeitraum 29. April 2024 bis 19. Mai 2024 können deutsche Wahlberechtigte sowie Unionsbürger*innen auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, die aus einer anderen Gemeinde in Deutschland nach Erkelenz gezogen oder ihren bisherigen Nebenwohnsitz in Erkelenz zu Ihrem Hauptwohnsitz gemacht haben oder bisher ohne festen Wohnsitz in Deutschland nach Erkelenz mit Hauptwohnsitz zugezogen sind.

Wahlbenachrichtigung

Allen Wahlberechtigten wird eine sogenannte Wahlbenachrichtigung zugesandt. Diesem offiziellen Informationsschreiben kann entnommen werden, dass an der Wahl teilgenommen werden darf. Es informiert zudem, wo wahlberechtigte Personen ihre Stimme abgeben können.

Grundlage für die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung und die Grundlage des Wahlrechts in der Gemeinde ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Bei Umzug, Wegzug, Zuzug in und außerhalb der Stadt Erkelenz kann sich das persönliche Wahlrecht verändern. Das Bürgerbüro hält hierzu Informationen bereit. Auch das Wahlamt erteilt gerne entsprechende Auskünfte.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird in Erkelenz ab dem 30. April 2024 erfolgen. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte unbedingt Kontakt zum Wahlamt aufnehmen und das Wahlrecht überprüfen lassen.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können beantragt werden:

Direktwahlmöglichkeit in der Stadtverwaltung

Sie haben die Möglichkeit, voraussichtlich ab dem 3. Mai in der Stadtverwaltung (Zimmer 48, Erdgeschoss) Briefwahlunterlagen abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und - wenn schon vorhanden – das Wahlbenachrichtigungsschreiben mit:

montags08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 15.30 Uhr
dienstags08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 15.30 Uhr
mittwochs08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 15.30 Uhr
donnerstags08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 15.30 Uhr
freitags08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag, 07. Junizusätzlich von 13.30 bis 18.00 Uhr

Beachten Sie die eingeschränkten Öffnungszeiten am Kirmesmontag, 03.06.2024: 08.00 bis 12.00 Uhr.

Ansprechpersonen im Wahlamt:

Europawahl 2024 – Informationen des Landes

Weitere Informationen gibt die Bundeswahlleiterin.