Luftbildaufnahme Keyenberg (alt)

Vorkaufsoption

Vorkaufsoption 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Leitentscheidung aus September 2023 entschieden, dass für alle, die Eigentum in Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder eine zeitlich befristete Vorkaufsoption auf das ehemals selbstgenutzte Grundstück eingeräumt werden soll. 

Start des Interessensbekundungsverfahrens

In Abstimmung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet die Stadt Erkelenz das Interessenbekundungsverfahren zur Ausübung einer zeitlich befristeten Vorkaufsoption am 20. März und fragt das Interesse bei Berechtigten bis zum 1. Juli 2024 ab.

Damit erhalten diejenigen, die ihr ehemals selbstgenutztes Wohnhaus im Zuge der Umsiedlung verkauft haben, bevorrechtigt die Möglichkeit, dieses wieder zu erwerben. Diese Vorkaufsoption gilt auch für ihre Kinder. Wenn Kinder ein Objekt im Rahmen der Vorkaufsoption erwerben möchten, müssen sie bei der Unterzeichnung des Notarvertrags volljährig sein. Voraussetzung ist außerdem, dass es anschließend von der Person, die das Wohnhaus erwirbt, selbst bewohnt wird.

Auch bei landwirtschaftlichen oder gewerblichen Immobilien, bei denen eine Wohnung vorhanden ist, kann die Vorkaufsoption genutzt werden, wenn die Wohnung von den Berechtigten oder ihren Kindern selbst genutzt wird. Unter bestimmten Bedingungen kann es ferner zu einem Erwerb von landwirtschaftlichen und gewerblichen Teilen der Immobilie kommen.

Interessensbekundung abgeben - Vorkaufsoption nutzen!

Ablauf Vorkaufsoption als Schaubild

Unter Dokumente können Sie das Schaubild zum Ablauf des Prozesses herunterladen. Das ausführliche Informationsblatt der Landesregierung mit den Regelungen zur Vorkaufsoption sowie ein Formblatt, mit dem Sie Ihr Interesse bis zum 1. Juli 2024 bekunden können, stehen Ihnen in den Dokumenten zum Download bereit.

Bitte senden Sie das Formblatt ausgefüllt an folgende Anschrift zurück oder werfen es in den städtischen Briefkasten rechts neben dem Bürgerbüro:

Stadt Erkelenz
Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Oder per E-Mail an: vorkaufsoption@erkelenz.de

Das Formblatt muss auch dann ausgefüllt werden, wenn bereits telefonisch in dieser Angelegenheit mit einer Ansprechperson in der Stadtverwaltung Kontakt bestand! Bei allen Objekten, für die bis zum 1. Juli 2024 kein Formblatt abgegeben wurde, wird automatisch von einem Rücktritt von der Vorkaufsoption ausgegangen.

Kaufpreisermittlung, Besichtigung

Nach der offziellen Interessensbekundung besteht ab dem 1. Juni die Möglichkeit eines ersten unverbindlichen Ortstermins zur Besichtigung der Immobilie. Wenn weiterhin Interesse am Kauf besteht, wird der Kaufpreis ermittelt.

Für die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises wird ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass die Bausubstanz in angemessener Weise berücksichtigt wird.

Kommt ein Immobilienkauf nicht zustande, sind 10 Prozent der Gutachterkosten von der interessierten Privatperson zu tragen.

Erwerb nach Ende der Vorkaufsoption

Bei allen Grundstücken, für die die Vorkaufsoption nicht ausgeübt wird, besteht die Möglichkeit für alle Umsiedler*innen – ebenso wie für weitere Interessierte – sich zu einem späteren Zeitpunkt um den Erwerb von verfügbaren Immobilien zu bemühen. Ein Erwerb ist dann jedoch nicht mehr bevorrechtigt.