Wahlbriefumschlag, adressiert an das Wahlamt der Stadt Erkelenz

Kommunalwahl

Kommunalwahlen

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt. Im Bereich der Stadt Erkelenz werden gewählt:

  • die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister
  • der Stadtrat
  • die Landrätin bzw. der Landrat
  • der Kreistag

Für den Fall, dass eine Kandidatin bzw. ein Kandidat beim Hauptwahltermin - dies gilt nur für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates - nicht die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. August 2025, in dem Wahlgebiet (Kreis Heinsberg / Stadt Erkelenz) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält

Wahlberechtigte mit mehreren Wohnungen sind dort wahlberechtigt, wo sie ihre Hauptwohnung haben.

Wahlbenachrichtigungen

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Stadt Erkelenz erfolgt voraussichtlich im Zeitraum vom 6. August bis 24. August 2025.

Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung in Verbindung setzen.

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch online beantragt werden.

Die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, wird ab dem 4. August 2025 freigeschaltet.

Direktwahlmöglichkeit in der Stadtverwaltung

Ab dem 11. August 2025 besteht die Möglichkeit in der Stadtverwaltung Briefwahlunterlagen abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen.

Öffnungszeiten des Direktwahl-Arbeitsplatzes (Zimmer 48, Erdgeschoss):

Wochentagvormittagsnachmittags

montags:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

dienstags:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

mittwochs:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

donnerstags:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Freitag, 12. September 2025

08.30 Uhr bis 15.00 Uhr


Wer steht zur Wahl?

Zu Wahl stehen verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Stadtrates. Die von den Parteien und Wählergruppen eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge können Sie hier abrufen.

Informationen zur Wahl des Landrates/der Landrätin und des Kreistages (Kreis Heinsberg) können Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Heinsberg www.kreis-heinsberg.de finden.

Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Erkelenz

Das Gebiet der Stadt Erkelenz ist für die Stadtratswahl in 22 Kommunalwahlbezirke eingeteilt, die wiederum in Stimmbezirke aufgeteilt sind.

Eine Übersicht der eingeteilten Wahlbezirke finden Sie hier.