Entwicklung Tiny House Siedlung

Entwicklung einer Tiny House Siedlung in Erkelenz

 Im September 2024 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz, dass wir die Entwicklung und Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen anstreben sollen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die politischen Gremien könnte sich die Fläche, auf der eine mögliche Kleinwohnsiedlung entstehen könnte, am Mennekrather Kirchweg befinden. Dazu hat bereits am 26. März im Foyer der Stadthalle ein erster Workshop stattgefunden. Ein zweiter Workshop zur Tiny-House-Siedlung in Erkelenz, organisiert vom Verein Tinyways e.V., fand am 9. November 2025 in der Mensa der GHS Erkelenz statt.

Der erste Workshop

Der Workshop wurde mit Unterstützung des Tinyways e.V.  durchgeführt und in vier Arbeitsstationen gegliedert. An der Station „Nachhaltiges Wohnen und ökologische Bauweisen“ wurde der Wunsch deutlich, dass die Energieversorgung über erneuerbare Energien gewährleistet werden soll. Ebenso wurde hier über den Einsatz ökologischer Baustoffe und eine mögliche Regenwassernutzung gesprochen. Die Station „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen“ war geprägt von dem Wunsch nach stufenlosen Zugängen und einer guten Anbindung zur örtlichen Infrastruktur. Beim Thema „Mehrgenerationen-Wohnen“ kam der Wunsch nach gemeinschaftlich nutzbaren Räumen auf. Die Station „Minimalismus und Wohnqualität“ verdeutlicht: Grundstücke mit etwa 200qm Grundstück und 75-90qm Wohnraum wären sinnvoll. Auch zweigeschossige Bauten sollen möglich sein.

Die Fläche soll sich im noch zu erschließenden Baugebiet Mennekrather Kirchweg befinden. Aktuell gibt es eine Fläche in der Gemarkung Erkelenz, Flur 14, Flurstück 84, auf der die Tiny-House-Siedlung errichtet werden könnte.  Die Fläche ist ca. 3300 m² groß. Die Vorteile an diesem Standort sind vielfältig: Der Standort ist innenstadtnah, außerdem befinden sich eine Apotheke, ein Supermarkt und Discounter in unmittelbarer Nähe.

Der zweite Workshop

Der Workshop wurde vom Tinyways e.V. organisiert und gliederte sich in zwei Teile: einen Infovortrag und einen interaktiven Austausch. Während des Infovortrags hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, sich über grundlegende Fragen zu Preis und Vorgehensweise zu informieren. Viele Fragen konzentrierten sich auf die finanzielle Machbarkeit und den konkreten Ablauf des Vergabeprozesses. Darüber hinaus wurden andere Beispielprojekte zu Siedlungen für Kleinwohnformen vorgestellt, und die Teilnehmenden erhielten Informationen über unterschiedliche Bauweisen und Erfahrungen. Der Fokus lag auf grundlegenden Informationen, die als erste Orientierung dienten.

Im zweiten Teil des Workshops fand ein interaktiver Austausch zwischen den Teilnehmenden statt. Sie hatten die Möglichkeit, ihre Ideen sowie relevante Aspekte für das Projekt einzubringen. Verschiedene Themen, wie Mobilität, barrierefreie und lebensphasengerechte Wohnformen, ökologische Bauweisen sowie klimafreundliche und klimaresiliente Konzepte, wurden dabei vorgestellt.

Die Teilnehmenden nannten unterschiedliche Gründe für ihr Interesse: den Wunsch nach selbstbestimmtem Wohnen im Alter, das Bedürfnis nach einer lebendigen Nachbarschaft, das Interesse an ökologischen Bauweisen und die Hoffnung auf bezahlbare Mieten oder Kaufpreise.

Die Stadtverwaltung wird die Ergebnisse der beiden Workshops prüfen und ermitteln, welche Kriterien für die Erstellung der Vergabebedingungen berücksichtigt werden können.

Rahmenbedingungen

Die Fläche soll an einen Investor oder eine Baugemeinschaft verkauft werden. In diesem Jahr sollen die Vergabebedingungen für den Verkauf des städtischen Grundstücks im Baugebiet Mennekrather Kirchweg festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist das Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften mit Unterstützung des Planungs- und Bauaufsichtsamts für die Ausschreibung und die Festlegung der Konzeptvergabekriterien zuständig.

Die Stadtverwaltung hat mit der Planung und Auswahl der Fläche lediglich die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Errichtung von Gebäuden geschaffen. Die konkrete Entwicklung von Kleinwohnsiedlungen oder anderen Siedlungsformen soll durch Projektentwickler, geeignete Bauträger oder Investoren umgesetzt werden.

Die weitere Zeitschiene sieht folgendes vor:

  • Bis Ende April 2026: Erarbeitung und Ausgestaltung der Konzeptvergabe mit Bewertungsmatrix
  • 07.05.2026: Beschlussfassung zur Konzeptvergabe durch Haupt- und Finanzausschuss
  • Mai bis August 2026: Durchführung des Konzeptvergabeverfahrens
  • 10.09.2026: Zuteilung des Grundstücks nach Vorschlag der Verwaltung und Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss
  • Baubeginn ab IV. Quartal 2026 möglich