Immobilienvermarktung
Mit der politischen Verständigung vom 04. Oktober 2022 haben der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und RWE den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier auf 2030 vorgezogen. Damit wird die benötige Kohlemenge aus dem Tagebau Garzweiler etwa halbiert und die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath im dritten Umsiedlungsabschnitt sowie weitere Höfe bleiben erhalten.
Jetzt liegt der Fokus auf der Revitalisierung dieser Dörfer. Wie zwischen dem Bund, dem Land NRW und RWE vereinbart, steuert die Stadt Erkelenz die zukünftige Entwicklung der fünf Dörfer sowie den Prozess der Revitalisierung federführend mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Verständnis hat sie als Grundlage für die weitere Entwicklung ein gesamtheitliches städtebauliches Entwicklungskonzept unter Einbindung ihrer Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ermöglicht RWE durch die Übertragung von Liegenschaften nach einem transparenten Verfahren.
Zahlen, Daten, Fakten zu den fünf Dörfern
RWE Power besitzt rund 550 Anwesen in den fünf Dörfern, dies entspricht etwa 90 % aller Anwesen. Vor der 2016 beginnenden Umsiedlung lebten in den fünf Dörfern circa 1.600 Menschen. Mitte 2025 leben in den Dörfern ungefähr 500 Menschen.
Fragen und Antworten zur Immobilienvermarktung
Derzeit wird der Start der Vermarktung erster Immobilien in den fünf Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts im Erkelenzer Stadtgebiet vorbereitet. Die Vermarktung erster Immobilien durch RWE Power soll demnächst starten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei grundsätzlichem Kaufinteresse das Kontaktformular auf der Website der RWE Power zu nutzen.
Fragen zur Vermarktung nach dem “Erkelenzer Modell”
Was bedeutet "Erkelenzer Modell" und welche Käufergruppen fallen darunter?
Folgende Gruppen werden bei sonst gleichen marktgerechten Konditionen gegenüber Dritten bei einem Verkaufsvorgang vorrangig berücksichtigt (sog. „Erkelenzer Modell“):
- Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz
Hierzu zählen alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Bewerbung für eine Liegenschaft in Erkelenz haben. - Frühere Einwohnerinnen und Einwohner der fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts
Hierzu zählen alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz in den fünf Dörfern ab 01.01.2010 oder danach hatten. - Berufstätige im Stadtgebiet Erkelenz
Hierzu zählen alle Berufstätigen, die ihren Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Bewerbung für eine Liegenschaft in Erkelenz haben.
Bei der Vergabe der Grundstücke sind die aufgeführten Gruppen gleichberechtigt. Das „Erkelenzer Modell“ gilt ab der Veröffentlichung eines Inserats für zwölf Wochen.
- Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz
Wie erfolgt die Grundstücksvergabe?
Nachdem zunächst ehemalige Umsiedlerinnen und Umsiedler und deren Kinder die Möglichkeit hatten, ihre Anwesen zurückzuerwerben (sog. Vorkaufsoption entsprechend den Regelungen in der Leitentscheidung 2023), startet nun die Vermarktung an weitere interessierte Personen und Investoren nach einem mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Erkelenz vereinbarten Liegenschaftsmodell.
Zunächst besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu besichtigen. Kaufinteressierte kontaktieren dazu den Dienstleister, der im Exposé der jeweiligen Immobilie angegeben ist. Wer im Anschluss eine Immobilie kaufen möchte, hinterlegt den Kaufwunsch bei dem jeweiligen Dienstleister. Außerdem müssen Kaufinteressierte ihren Kaufwunsch verbunden mit der Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts beim jeweiligen für den Verkauf der Immobilie verantwortlichen Dienstleister (s. Exposé) abgeben. Die erste Interessentin bzw. der erste Interessent mit eingereichter Finanzierungsbestätigung erhält den Kaufzuschlag, wenn die Vorgaben des Erkelenzer Modells erfüllt sind. RWE Power unterbreitet der am Kauf interessierten Person, die nach Prüfung der Vorgaben des Erkelenzer Modells den Kaufzuschlag erhält, ein Kaufpreisangebot. Bestätigt die am Kauf interessierte Person das Kaufpreisangebot, erfolgt die Erarbeitung des notariellen Kaufvertrags. Der Käufer oder die Käuferin erhält den Kaufvertragsentwurf vom Notariat zugesendet und vereinbart anschließend den Termin zur Beurkundung. Eine Maklergebühr wird nicht erhoben.
Was bedeutet „Erkelenzer Modell“ für den Verkaufsprozess?
Haben mehrere Personen Interesse am Kauf desselben Objekts, erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erkelenz, in Erkelenz Berufstätige sowie Menschen, die bereits in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts gelebt haben, zunächst ein Vorrecht gegenüber Dritten bei sonst gleichen Konditionen. RWE Power unterstützt diesen besonderen Wunsch der Stadt Erkelenz und wird dies bei der Vermarktung berücksichtigen. Das Erkelenzer Modell gilt jeweils für 12 Wochen ab der Veröffentlichung der jeweiligen Immobilienanzeige. Hierbei wird zwischen fünf Fallkategorien unterschieden:
Es erhält, wie am Immobilienmarkt üblich, die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der den Ankaufwunsch als Erster verbindlich mitteilt und eine Finanzierungsbestätigung (Finanzierungszusage einer Bank) für die Finanzierung des Kaufpreises vorlegt. Es zählt der Zeitpunkt, ab dem beides vorliegt. Weiterhin gilt, dass Kaufinteressenten nach dem Erkelenzer Modell vorrangig gegenüber Dritten den Zuschlag innerhalb der o.g. zwölfwöchigen Frist erhalten.
Die Grundstücksvergabe erfolgt in fünf Fallkonstellationen:
- Wenn es einen einzigen Kaufinteressenten gibt, der einer der drei Gruppen des „Erkelenzer Modells“ zugehörig ist und sonst keinen weiteren gibt, so erhält dieser den Kaufpreiszuschlag. Dies gilt bei eingereichter Finanzierungsbestätigung auch bereits innerhalb der zwölfwöchigen Frist.
- Wenn es nach der zwölfwöchigen Frist einen einzigen Kaufinteressenten gibt, der nicht einer der genannten Gruppen des „Erkelenzer Modells zugehörig ist, so erhält dieser bei eingereichter Finanzierungsbestätigung den Kaufpreiszuschlag.
- Wenn innerhalb der zwölfwöchigen Frist sowohl ein Interessent aus den Käufergruppen des „Erkelenzer Modell“ als auch ein Interessent, der nicht darunterfällt, kaufen möchten, so erhält die Interessentin/der Interessent, der unter das „Erkelenzer Modell“ fällt bei eingereichter Finanzierungsbestätigung den Zuschlag für den Ankauf der Immobilie.
- Gibt es innerhalb der zwölfwöchigen Frist mehrere Interessenten aus den Käufergruppen des „Erkelenzer Modells“, so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat. Die Gruppen werden untereinander nicht priorisiert.
- Gibt es nach der zwölfwöchigen Frist mehrere Interessenten, die nicht zu den Käufergruppen des „Erkelenzer Modells“ fallen, so erhält die-/derjenige den Kaufzuschlag, die/der zeitlich als Erstes sein Kaufinteresse mit Finanzierungsbestätigung mitgeteilt hat.
Die zwölfwöchige Frist startet jeweils mit Veröffentlichung des Inserats.
Fragen zum Kauf
Was muss ich beachten, wenn ich ein Haus in einem der fünf Dörfer kaufen möchte?
Die Käuferinnen und Käufer verpflichten sich im Sinne der Wiederbelebung die Häuser in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, wenn ein Einzug nicht direkt möglich ist. Je nach Zustand des Gebäudes können Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, wie z.B. die Wiederherstellung der Strom- und Wasserversorgung oder der Einbau einer neuen Heizung. Gesetzliche Vorgaben (z. B. Gebäudeenergiegesetz) sind dabei– wie überall - einzuhalten.
Fragen zur Entwicklung der Dörfer
Was sieht das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Erkelenz für die fünf Dörfer vor?
Die Stadt Erkelenz hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, welches Aussagen zur stadtplanerischen Neuausrichtung in Bezug auf die lokalen Nutzungen, den Freiraum, die Infrastruktur und den Umgang mit der Bausubstanz innerhalb der fünf Dörfer definiert. Hieran wird sich die Entwicklung der fünf Dörfer orientieren.
Gibt es Bebauungspläne für die fünf Dörfer, die ich beachten muss?
Für zwei Bereiche in Keyenberg bestehen derzeit Bebauungspläne (Bebauungsplan Nr. I Nohrgasse, Rechtskraft vom 08.10.1977 und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. I Nohrgasse mit Rechtskraft vom 15.12.1979 sowie Bebauungsplan Nr. II „An der Sandkaul“, Rechtkraft vom 19.12.1998). Für Kuckum, in Keyenberg für die Bereiche außerhalb der o.g. Bebauungspläne, Unterwestrich und Berverath bestehen Innenbereichsatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB. Für Oberwestrich ist das Planungsrecht nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Im Mai 2025 wurden Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne in den fünf Dörfern gefasst. Das Planungsrecht für einzelne Bereiche kann sich also voraussichtlich noch ändern.
Wie werden die fünf Dörfer künftig heißen?
Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 14.05.2025 folgende Entscheidung getroffen: Die Umbenennung von Keyenberg, Kuckum und Berverath zu Alt-Keyenberg, Alt-Kuckum und Alt-Berverather folgt nach dem Ende der Umsiedlung, nämlich zum 01.07.2026. Die im Zuge der Umsiedlung entstandenen, neuen Dörfer am Umsiedlungsstandort erhalten dann die Namen Keyenberg, Kuckum, Berverath und Westrich.
Auch bei den Straßennamen können zum 01.07.2026 noch Änderungen erfolgen. Ein lokaler Beteiligungsprozess hierzu wird bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein.
Kontaktdaten
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu RWE als Eigentümerin auf: vermarktung@rwe.com
Vorkaufsoption
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Leitentscheidung aus September 2023 entschieden, dass für alle, die Eigentum in Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder eine zeitlich befristete Vorkaufsoption auf das ehemals selbstgenutzte Grundstück eingeräumt wird. Der Prozess begann im März 2024 und soll im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.


