Luftbildaufnahme Keyenberg (alt)

Immobilienvermarktung, Vorkaufsoption

Immobilienvermarktung

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Immobilienvermarktung und der Vorkaufsoption für die Immobilien der fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts.

Hausverkauf durch RWE Power

Derzeit wird der Start der Vermarktung erster Immobilien in den fünf Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts im Erkelenzer Stadtgebiet vorbereitet. Die Vermarktung erster Immobilien durch RWE Power soll nach den nach den Sommerferien 2025 starten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei grundsätzlichem Kaufinteresse das Kontaktformular auf der Website der RWE Power zu nutzen.

Vorkaufsoption 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Leitentscheidung aus September 2023 entschieden, dass für alle, die Eigentum in Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich oder Berverath und Umsiedlerstatus besaßen sowie deren Kinder eine zeitlich befristete Vorkaufsoption auf das ehemals selbstgenutzte Grundstück eingeräumt werden soll.

  • Interessensbekundungsverfahren

    In Abstimmung mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Erkelenz das Interessenbekundungsverfahren zur Ausübung einer zeitlich befristeten Vorkaufsoption vom 20. März bis zum 1. Juli 2024 durchgeführt.

    Damit haben diejenigen, die ihr ehemals selbstgenutztes Wohnhaus im Zuge der Umsiedlung verkauft haben, bevorrechtigt die Möglichkeit erhalten, dieses wieder zu erwerben. Diese Vorkaufsoption galt auch für ihre Kinder. 

    Voraussetzung zum Erwerb einer Immobilie ist, dass diese anschließend von der Person selbst bewohnt wird.

    Auch bei landwirtschaftlichen oder gewerblichen Immobilien, bei denen eine Wohnung vorhanden ist, konnte die Vorkaufsoption genutzt werden, wenn die Wohnung von den Berechtigten oder ihren Kindern selbst genutzt wird. Unter bestimmten Bedingungen konnte es ferner zu einem Erwerb von landwirtschaftlichen und gewerblichen Teilen der Immobilie kommen.

  • Ablauf Vorkaufsoptionen


    Ablauf Vorkaufsoption als Schaubild

    Unter Dokumente können Sie das Schaubild zum Ablauf des Prozesses herunterladen. Das ausführliche Informationsblatt der Landesregierung mit den Regelungen zur Vorkaufsoption steht Ihnen in den Dokumenten zum Download bereit.

  • Kaufpreisermittlung, Besichtigung

    Nach der offziellen Interessensbekundung besteht seit dem 1. Juni die Möglichkeit eines ersten unverbindlichen Ortstermins zur Besichtigung der Immobilie. Wenn weiterhin Interesse am Kauf besteht, wird der Kaufpreis ermittelt.

    Für die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises wird ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dabei wird dafür Sorge getragen, dass die Bausubstanz in angemessener Weise berücksichtigt wird.

    Kommt ein Immobilienkauf nicht zustande, sind 10 Prozent der Gutachterkosten von der interessierten Privatperson zu tragen.

  • Erwerb nach Ende der Vorkaufsoption

    Bei allen Grundstücken, für die die Vorkaufsoption nicht ausgeübt wird, besteht die Möglichkeit für alle Umsiedler*innen – ebenso wie für weitere Interessierte – sich zu einem späteren Zeitpunkt um den Erwerb von verfügbaren Immobilien zu bemühen. Ein Erwerb ist dann jedoch nicht mehr bevorrechtigt.