2. Beteiligung zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplan NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat vor rund einem Jahr, am 14. März 2025, beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen.
Vom 3. April bis 30. Juni 2025 bestand im Rahmen eines ersten Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW für alle Interessierten die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen.

Nach Auswertung der Beteiligung hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die bisherigen Planunterlagen (Planänderungsentwurf, Planbegründung und Umweltbericht) zu überarbeiten und am 3. März 2026 beschlossen, gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu diesen Änderungen in einem zweiten Verfahren zu beteiligen. Die öffentliche Bekanntmachung dazu finden Sie im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-63/.

Zu den nach der ersten Beteiligung geplanten Änderungen im beziehungsweise für den LEP NRW und in der Planbegründung sowie zum Umweltbericht können Sie nun während der Veröffentlichungsfrist vom 17. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 Stellung nehmen.

Zur Beteiligung mit allen Unterlagen gelangen Sie über folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1020613.

Ein Merkblatt zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie hier: Merkblatt Stellungnahmen (pdf)