Baustelle Freiheitsplatz/Atelierstraße
Ende 2021 sind das alte Amtsgericht sowie die alten Gebäude des Gesundheitsamtes und der Polizei an der Atelierstraße/Freiheitsplatz abgerissen worden. Die Fläche sollte mit einem Neubau aufgewertet werden. Geplant war ein Nutzungsmix aus Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen.
Die Schoofs Immobilien GmbH, in deren Eigentum sich die Fläche befindet, konnte das Projekt bisher nicht realisieren. Unter anderem hatten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtert und zu Verzögerungen geführt, ein geplanter Hauptmieter sprang daraufhin ab.
Deshalb musste die Schoofs Immobilien GmbH das ursprünglich geplante Gebäude umplanen und neue Mieter finden. Beides ist nun gelungen: Mit mehreren Einzelhändlern, unter anderem mit REWE und einem Drogeriemarkt, gibt es Vorverträge. Die Firma stellte den aktualisierten Entwurf des Neubaus im Stadtentwicklungsausschuss vor.
Der Ausschuss stimmte der aktualisierten Planung zu. Derzeit plant die Schoofs Immobilien GmbH, ab Herbst 2026 mit dem Neubau zu beginnen.
„Bau-Turbo“: Leitlinien der Stadt Erkelenz
Der Bundestag hat im Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz „Bau-Turbo“ genannt – verabschiedet. Damit wurden rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um schneller neue Wohngebäude zu errichten oder in bestehenden Gebäuden Wohnraum zu erweitern. Grundlage ist der neue §246e BauGB. Darin wird Kommunen erlaubt, bis Ende 2030 von bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, sofern dies dem Wohnungsbau dient und mit öffentlichen sowie nachbarlichen Belangen vereinbar ist.
In der Praxis der Bauaufsicht der Stadt Erkelenz wurden bislang bereits Spielräume im Planungsrecht genutzt und gerade bei älteren Bebauungsplänen auch Befreiungen erteilt. Durch den „Bau-Turbo“ soll diese Praxis vom Gesetzgeber mit dem Ziel unterstützt werden, schneller mehr Wohnraum zu schaffen.
Um die durch den „Bau-Turbo“ eröffneten Handlungsspielräume zielgerichtet, transparent und nachvollziehbar nutzen zu können, hat die Verwaltung Leitlinien zum Umgang mit den Regelungsinhalten des Bau-Turbos in Form eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vorbereitet. Diese stellen zum einen eine Grundlage dar, um die gewünschte Beschleunigung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen aber auch weiterhin die städtebauliche Ordnung und die städtischen Planungsziele gesichert bleiben. So wird in den Leitlinien beispielsweise klargestellt, dass es um die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten geht, nicht um die Überschreitung von Baugrenzen und Höhenvorgaben für bereits sonst zulässige Wohnhäuser. Außerdem ist die Wohnbebauung in Gewerbegebieten weiterhin ausgeschlossen.
Zudem schlug die Verwaltung ein konkretes Verfahren zur Anwendung des „Bau-Turbos“ vor.
Der Stadtentwicklungsausschuss tauschte sich über die vorgeschlagenen Leitlinien und die Verfahrensweise aus und nahm Ergänzungen sowie kleinere Änderungen vor. So sollen unter anderem Vorhaben mit einer Größenordnung von bis zu 2500 Quadratmeter Bauland als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft werden, sodass die Beteiligung politischer Gremien bei diesen Vorhaben entfallen und dadurch ihre Umsetzung beschleunigt werden sollen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte dem geänderten Beschlussentwurf zu. Er gilt vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Erkelenz.
Kommunale Wärmeplanung
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz: Wärmeplanungsgesetz – ist am 1. Januar 2024 bundesweit in Kraft getreten und verpflichtet Städte in der Größenordnung wie Erkelenz dazu, bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan aufzustellen. Dabei soll der kosteneffizienteste und praktikabelste Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort ermittelt werden. Inhaltlich ist vorgeschrieben, dass die kommunale Wärmeplanung eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, die Entwicklung von Szenarien sowie darauf aufbauend die Entwicklung einer Wärmewendestrategie enthält, die auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die sozialverträgliche Umsetzung der Wärmewende berücksichtigt. Eine erste Bestands- sowie Potenzialanalyse liegt bereits vor.
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die kommunale Wärmeplanung mit allen Bestandteilen vorzubereiten sowie die Auswahl eines geeigneten externen Planungsbüros einzuleiten.
Prüfauftrag: Hundewiese Erkelenz
Im April 2023 ist an der B57 bei Borschemich eine Hundewiese eröffnet worden. Die Stadt Erkelenz setzte bei der Nutzung auf gegenseitige Rücksichtnahme. Da die Wiese zwar sehr beliebt war, vonseiten der Anwohnerschaft jedoch erhebliche Beschwerden aufkamen, wurde die Hundewiese im März 2025 wieder abgebaut.
Bei der Neuausweisung einer Hundewiese ist deshalb darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand zu einer Wohnbebauung gegeben ist. Weiter darf es durch geparkte Autos nicht zu Störungen kommen, die Lage in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes hat sich danach als problematisch erwiesen. Als empfohlene Größenordnung sind etwa 1.000 Quadratmeter vorzusehen.
Die Verwaltung führte nun einen Prüfauftrag verschiedener potenzieller Flächen durch. Kriterien waren dabei die Eignung als Hundewiese, die Erreichbarkeit, mögliche Konfliktpotentiale zum Beispiel aufgrund der Nähe von Wohnbebauung sowie die Verfügbarkeit von Flächen.
Eine vorübergehende Option, die aufgrund einer leichten Geländeneigung jedoch nicht optimal ist, befindet sich in den Grünflächen innerhalb des Gewerbegebietes GIPCO in der Nähe der Straßburger Allee. Ab dem Nachmittag sowie am Wochenende stehen dort ausreichend Parkplätze zur Verfügung, Konflikte mit Anwohnenden sind nicht zu erwarten.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Außerdem erteilte er den Auftrag, die mögliche Errichtung der Hundewiese auf der Fläche weiterzuverfolgen und eine entsprechende Vorlage für den Bezirksausschuss Erkelenz Mitte zu erstellen. Bei Zustimmung könnte die Hundewiese im Lauf dieses Jahres dann neu errichtet werden.


