Dr. Jakob Herle wurde 1885 in Erkelenz geboren und verstarb 1957 in Erkelenz. Ihm wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 10. Oktober 1955 die Ehrenbürgerschaft der Stadt Erkelenz verliehen, nachdem er im Sommer desselben Jahres bereits mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden war.
Begründet wurde die Verleihung der Ehrenbürgerschaft mit außerordentlichen Verdiensten um die Stadt Erkelenz. So habe er unter anderem seine Kontakte in Wirtschaft und Staat eingesetzt, um seine Heimatstadt beim Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg zu unterstützen.
In Folge seiner Ehrenbürgerschaft wurde die Dr.-Jakob-Herle-Straße in Erkelenz nach ihm benannt.
Durch die private Beschäftigung von Dipl.-Ing. Uwe Wehnert wurde die Frage aufgeworfen, ob Dr. Jakob Herle in der Zeit des Nationalsozialismus eine gewichtige NS-Belastung, möglicherweise auch persönliche und organisatorische Verantwortung auf sich geladen hat.
Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragte die Verwaltung daraufhin, ein unabhängiges Gutachten über die Tätigkeit von Herle in der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945 erstellen zu lassen. Dieses wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26. Februar vorgelegt. Es zeichnet detailliert verschiedene Stationen und Positionen von Herle in der Zeit des Nationalsozialismus nach. Daraus wird deutlich, dass Herle bei der Gleichschaltung der Medienlandschaft und der völkerrechtswidrigen Entrechtung der polnischen und jüdischen Bevölkerung verantwortlich tätig war. Das Gutachten ist auf der Webseite der Stadt einsehbar.
Die Ehrenbürgerschaft erlosch bereits mit dem Tod Herles und besteht damit nicht mehr. Die Verwaltung schlug außerdem vor, die Straße umzubenennen, ein Name sollte durch den zuständigen Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte eingebracht werden. Dieser schlug am 26. Mai eine Umbenennung in „Erlenweg“ vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte bei der gestrigen Ausschusssitzung dem Vorschlag zu und beschloss somit die Umbenennung.
Die konkrete Umsetzung wird in den kommenden Wochen in der Verwaltung abgestimmt. Die betroffene Bürgerschaft erhält ein persönliches Schreiben mit weiteren Informationen. Zwischen dem 1. Februar und dem 30. April haben Betroffene die Möglichkeit, den Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung oder den Fahrzeugschein zwecks Anschriftenaktualisierung kostenlos zu aktualisieren.


