Straßenumbenennung in Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 beschlossen, wie die Ortsnamen nach Abschluss des 3. Umsiedlungsabschnittes und nach Beendigung der Umsiedlungsmaßnahmen lauten werden. An den Umsiedlungsorten wurden wie bereits bei anderen Umsiedlungsabschnitten zunächst viele der gleichen Straßennamen vergeben, die auch an den Altorten vorhanden sind. Diese wurden am Umsiedlungsort mit dem Zusatz (neu) gekennzeichnet. In der Sitzung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath/Borschemich am 19.02.2026 wurden die Namen für die Umbenennungen von insgesamt 39 Straßen in den Alt- und Umsiedlungsorten beschlossen. Bei 13 der 39 Straßen ist lediglich der Zusatz (neu) zu streichen, für 26 Straßen ist ein neuer Straßenname erforderlich. Hier soll für einen Zeitraum von 6 Monaten eine doppelte Straßennamenbeschilderung umgesetzt werden.
Die betroffenen Anwohnenden erhalten eine Mitteilung („Im Dialog“), ihren Personalausweis, Führerschein und ggfls. Zulassungsbescheinigung oder den Fahrzeugschein zwecks Anschriftenaktualisierung vorzulegen. Damit möglichst alle Anwohnenden erreicht werden können, wird mit der Mitteilung ein 6-monatiger Zeitraum benannt. Die Änderungen erfolgen in diesem Zeitraum kostenlos. Der 6-monatige Ummeldezeitraum beginnt nach Installation der neuen Straßennamensschilder. Der Haupt- und Finanzausschuss hat gestern zugestimmt, den Prozess wie vom Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath/Borschemich vorgeschlagen, in den Rat weiterzugeben. In nächster Instanz entscheidet der Rat über die Umsetzung.
Konzeptvergabe Grundstück Tiny House Siedlung
Der Haupt-und Finanzausschuss hat bereits im Juli 2025 beschlossen im neuen Baugebiet „Mennekrather Kirchweg“ ein 3.287 m² großes Grundstück, zur Realisierung einer Siedlung für Kleinwohnformen, im Rahmen einer Konzeptvergabe zu veräußern. Inzwischen wurden durch die Verwaltung Rahmenbedingungen für eine Konzeptvergabe erarbeitet. Somit wurde mit Beschluss vom 7. Mai die Verwaltung damit beauftragt das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vermarkten.


