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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Kommunen in Deutschland stehen in der Pflicht, in Form einer kommunalen Wärmeplanung Strategien für die Umstellung ihrer Wärmeversorgung zu erarbeiten. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, wie die Stadt Erkelenz, müssen einen solchen Plan bis zum 30. Juni 2028 ausarbeiten. Grundlage ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze".

Wichtig: Aus dem Wärmeplan ergeben sich keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Bürgerschaft. Er dient als Orientierungshilfe zum Beispiel für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die vor einem Heizungstausch oder vergleichbaren Umbauten stehen.

Bis zum fertigen Wärmeplan werden mehrere Phasen durchlaufen, in denen unter anderem Befragungen und Workshops durchgeführt werden.
Hier arbeitet die Stadt Erkelenz mit dem Ingenieurbüro Gertec aus Essen zusammen.

So wird der Wärmeplan erstellt

Zunächst wird eine Bestandsanalyse erstellt, die die Grundlage für die Analyse des Energiesparpotenzials bei Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme darstellt. Außerdem wird das örtliche Potenzial für erneuerbare Energien ermittelt. Aus den Ergebnissen werden ein Zielszenario und eine Wärmestrategie entwickelt. Der Wärmeplan benennt Gebiete in Erkelenz, die sich voraussichtlich für Wärme- oder Wasserstoffnetze eignen oder dezentral über Anlagen in oder an Gebäuden, zum Beispiel Wärmepumpen, versorgt werden können.

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

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  • Was ist eigentlich die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden einen langfristigen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Klimaneutral heißt: Wir ersetzen fossile Energien wie Kohle, Öl und Gas durch erneuerbare Energie aus Sonne, Wind, Wasser sowie Umwelt- und Abwärme.

  • Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?

    Da in Deutschland mehr als 50 Prozent der Energie für Wärme eingesetzt werden, ist es entscheidend, den Wärmebedarf zu reduzieren und die Wärmeversorgung klimaneutral auszurichten. Das unterstützt die Energiewende und mindert die Folgen des Klimawandels.

    Ziel der kommunalen Wärmeplanung es also, die lokale Wärmewende ökonomisch effizient, sozial verträglich und planungssicher zu gestalten, um bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Dabei gibt die kommunale Wärmeplanung Auskunft darüber, wo der Aufbau von Wärmenetzen zu erwarten ist, wo weiterhin dezentrale Wärmeversorgungen in Frage kommen oder es weitere Untersuchungen bedarf, um eine Aussage dahingehend zu treffen.

  • Was ist die gesetzliche Grundlage?

    Seit dem 1. Januar 2024 ist das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. In Nordrhein-Westfalen wird dies durch das Landeswärmeplanungsgesetz (NRW – LWPG) ergänzt, welches alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Während für größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnenden der Stichtag der 30. Juni 2026 ist, so haben kleinere Kommune und so auch Erkelenz, bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

  • Im Detail: Methodik und Kernbestandteile

    Der Erstellungsprozess der kommunalen Wärmeplanung gliedert sich standardmäßig in vier Phasen:

    • Eignungsprüfung: Identifizierung von Gebieten, in denen bereits vorab abgeschätzt werden kann, dass die Installation eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes sehr unwahrscheinlich ist.
    • Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs und der vorhandenen Wärmeversorgungsstruktur (z. B. Gasnetze, Heizöltanks, Fernwärme) sowie der Gebäude- und Siedlungsstruktur auf Baublockebene.
    • Potenzialanalyse: Untersuchung der lokalen Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse) sowie der Nutzung von industrieller oder gewerblicher Abwärme. Ebenso werden mögliche Wärmenetzinfrastrukturen anhand von Wärmeliniendichten untersucht.
    • Zielszenario: Entwicklung eines Szenarios, wie der Wärmebedarf bis 2045 reduziert und schrittweise dekarbonisiert werden kann. Dies ist die Grundlage für die Darstellung der Versorgungsgebiete.
    • Darstellung von Versorgungsgebieten: Der Wärmeplan sieht eine Ausweisung des kommunalen Gebiets in dezentrale Wärmeversorgungsgebiete (z.B. durch Wärmepumpen), zentralen Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetze), sowie Prüfgebieten (wenn keine klare Entscheidung möglich ist, und notwendige Rahmenbedingungen untersucht werden müssen) sowie Wasserstoffnetzgebiete vor.
    • Akteursbeteiligung: Die Erstellung der Wärmeplanung sieht die Einbeziehung der Akteure vor Ort vor. Dies umfasst städtische Stellen ebenso wie Netzbetreiber und Träger öffentlicher Belange. Gestützt wird die Erarbeitung durch Informationsangebote für die Öffentlichkeit. Während der Offenlage können Bürgerinnen und Bürger die Wärmeplanung einsehen und ihre Meinung dazu äußern.
  • Welcher Zweck wird mit der kommunalen Wärmeplanung verfolgt?

    Die Wärmeplanung dient primär als Orientierungshilfe und strategisches Steuerungselement für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in der Stadt Erkelenz. Dabei zeigt die Wärmeplanung für Personen mit Eigentum auf, ob mit einer gemeinschaftlichen Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die jeweilige Liegenschaft zu rechnen ist, oder weiterhin die Wärmeversorgung durch ein eigenes Wärmeversorgungssystem bereitgestellt werden muss. Die Wärmeplanung gibt dabei nicht vor, welche spezifische Heiztechnologie eingesetzt werden muss, sondern liefert Hinweise. Auch kann die Wärmeplanung als Grundlage für den Ausbau, Optimierung und Rückbau von Energieinfrastrukturen eingesetzt werden.

  • Ist die kommunale Wärmeplanung für die Bürgerschaft rechtlich bindend?

    Nein. 
    Es ist wichtig festzuhalten, dass der kommunale Wärmeplan ein informelles Planungsinstrument darstellt, das keine direkte Rechtskraft gegenüber der Bürgerschaft entfaltet. Er begründet weder einen Rechtsanspruch auf einen Wärmeanschluss noch eine unmittelbare Verpflichtung zum Heizungstausch oder zum Anschluss an ein Wärmenetz. Ein fälschlicherweise häufig im Zuge der Wärmeplanung genannter Anschluss- und Benutzungszwang wird durch diese somit nicht ausgelöst.

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?  

    Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund bieten verschiedene Förderprogramme in den Bereichen Energieversorgung, Gebäude, Wärme sowie Energie- und Ressourceneffizienz an. Einen schnellen Überblick finden Sie im Förder-Navi der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.