Namensfindung

Prozess zur Umbenennung der Dörfer

Prozess zur Umbenennung der Dörfer

Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird 2030 (spätestens 2033) abgeschlossen sein. Das Ende des Tagebaus Garzweiler II wird somit vorgezogen. Aufgrund der Regelungen der Leitentscheidung aus Jahr 2023 bleiben die Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath erhalten. Sie befinden sich allerdings seit 2016 in der Umsiedlung.


Aktuell und bis zum Abschluss der offiziellen Umsiedlung am 30. Juni 2026 tragen sowohl die alten Dörfer als auch die Umsiedlungsstandorte dieselben Namen. Am Umsiedlungsstandort werden die Namen um den Zusatz „neu“ ergänzt. 


Um eine doppelte Namensführung innerhalb des Erkelenzer Stadtgebiets ab Juli 2026 zu vermeiden, ist eine einheitliche Regelung zur Benennung der von der Umsiedlung betroffenen Dörfer erforderlich. In den politischen Gremien der Stadt Erkelenz wurde Mitte 2024 der Prozess zur Namensgebung definiert. In der Sitzung des Stadtrats am 14.05 wurde schließlich die Regelung zur Namensgebung mit Wirkung ab Juli 2026 beschlossen.


Das Verfahren

Im Juli 2024 hat der Rat der Stadt Erkelenz Folgendes beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Namensgebung am Umsiedlungsstandort und in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts vorzubereiten. Hierbei werden die Bewohnerinnen und Bewohner des Umsiedlungsstandorts und der Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts über eine Postwurfsendung beteiligt. In der Arbeitsgruppe Tagebau werden hiernach Namensvorschläge erarbeitet, die den politischen Gremien als Basis für die spätere Beschlussfassung dienen.“


Innerhalb des Verfahrens musste entschieden werden, welche Dörfer neue Namen erhalten sollen. Gleichzeitig stand zur Diskussion, ob Unterwestrich und Oberwestrich ihre bisherigen Namen beibehalten und der am Umsiedlungsstandort bereits etablierte gemeinsame Name „Westrich“ übernommen werden sollte, da beide Orte dort zusammengeführt wurden.


Zeitstrahl zum Verfahren zur Umbenennung der Dörfer

Die betroffene Bürgerschaft in den Umsiedlungsstandorten und diejenigen, die noch in den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnittes leben, wurden eng in den Entscheidungsprozess eingebunden. Ziel war es, gemeinsam eine tragfähige und für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu entwickeln, die den historischen, emotionalen und praktischen Aspekten dieser besonderen Situation Rechnung trägt.


1. Bürgerbeteiligung

Für die Namensänderung wurde ein strukturierter Prozess entwickelt. Die Betroffenen sind eingeladen, sich aktiv am Prozess der Namensfindung zu beteiligen. Hierzu wurde ein Dialog an die betroffenen Haushalte verteilt. Über ein Rücksendeformular können Namensvorschläge eingereicht werden. Alternativ können Vorschläge per Mail an umbenennung@erkelenz.de übermittelt werden.


2. Sitzung Arbeitsgruppe Tagebau - Vorschläge diskutieren

Nach Ablauf der Einsendefrist werden alle eingereichten Vorschläge dokumentiert und für die Sitzung der Arbeitsgruppe Tagebau am 29. April 2025 vorbereitet. An diesem Tag werden aus allen eingereichten Vorschlägen die drei besten Vorschläge pro Ortschaft ausgewählt. Die von der Namensänderung betroffene Bürgerschaft ist eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und beim Arbeitsgruppentreffen über die Vorschläge zu diskutieren. Über das genaue Verfahren zur Anmeldung werden wir Sie rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Erkelenz informieren. Eine vorherige Anmeldung hilft uns die Arbeitsgruppe besser planen zu können.


3. Beschluss über Namen

Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge wurden anschließend in der Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und Landfolge am 5. Mai 2025 vorgestellt. Die endgültige Entscheidung über die neuen Dorfnamen traf der Rat in seiner Sitzung am 14. Mai 2025. Dabei wurde Folgendes beschlossen: Die Dörfer Ober- und Unterwestrich behalten am Altstandort ihre Namen. Am Umsiedlungsstandort werden die beiden Dörfer als Westrich zusammengefasst. Weiterhin werden die Dörfer Kuckum, Keyenberg und Berverath an den Altstandorten den Namenszusatz "Alt-" erhalten. An den Umsiedlungsstandorten fällt der Namenszusatz (neu) somit weg. Als Beispiel: Ab dem 1. Juli 2026 wird aus Kuckum Alt-Kuckum. Aus Keyenberg (neu) wird bspw. ab dem 1. Juli 2026 Keyenberg. Im weiteren Verlauf ist die Anpassung der Straßennamen zu prüfen.


4. Offizielle Umbenennung

Die Umbenennung wird schließlich zum 1. Juli 2026 offiziell in Kraft treten.