Leitentscheidung: Stadt Erkelenz bringt Forderungen ein 

Die Stellungnahme mit beigefügtem Forderungskatalog wurde von Bürgermeister Stephan Muckel an NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart übersandt, nachdem der Rat in seiner Sitzung am 16. Dezember mit breiter Mehrheit zugestimmt hatte.

 

Hier finden Sie das Anschreiben und den Forderungskatalog (PDF).

 

Die Leitentscheidung

Am 8.Oktober 2020 hatte die Landesregierung den Entwurf einer vierten Leitentscheidung "Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier" veröffentlicht. Grundlage des im NRW-Wirtschafts- und Energieministerium erarbeiteten Entwurfs waren die im Kohleausstiegsgesetz getroffenen Regelungen. Es wurden in das Verfahren auch zahlreiche Akteure aus dem Rheinischen Revier eingebunden, so auch die Interessengemeinschaft „Perspektive Tagebaurand“, in der sich Vertreter*innen der betroffenen Anrainerdörfer Holzweiler, Venrath, Kaulhausen, Kückhoven, Wockerath, Wanlo und Jackerath zusammengeschlossen hatten. Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren konnten sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten zu der neuen Leitentscheidung äußern.

 

Wie geht es weiter?

Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Dazu wird ebenfalls Öffentlichkeit beteiligt werden.

 

 

Aspekte aus Erkelenzer Sicht

In der Sitzung des Rates am 16. Dezember wurde die Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung beschlossen. Bestandteil der Stellungnahme ist ein Forderungskatalog, der die Aspekte des Tagebaus Garzweiler II aus Erkelenzer Sicht darstellt und Lösungsansätze aufzeigt. Die Stellungnahme wurde zuvor im Braunkohlen- sowie im Finanz- und Hauptausschuss beraten und beschlossen.

 


Bürgermeister Stephan Muckel:

„Markanteste Forderung ist die nach dem Mindestabstand von 1.500 Metern. Hier befinden wir uns im Einklang mit dem Zweckverband Landfolge und den Initiativen in den betroffenen Dörfern, deren ebenfalls eingebrachte Stellungnahmen zur Leitentscheidung ich ausdrücklich unterstütze.“