Achtung Radfahrer!

In Erkelenz können Radfahrer*innen künftig oft selbst entscheiden, ob sie auf der Straße oder auf dem Radweg fahren. Die Radwegebenutzungspflicht wurde an vielen Stellen aufgehoben, die entsprechenden Schilder wurden abgebaut. Einfach ist zu merken: Ein benutzungspflichtiger Radweg ist mit blauen Schildern mit weißem Fahrrad gekennzeichnet. Fehlen die blauen Schilder, dann dürfen Radfahrende auch die Fahrbahn benutzen. Die Informationen sind deshalb auch für Autofahrer*innen interessant.

Der neue Flyer „Radweg oder Straße – Manchmal haben Sie die Wahl“ soll Klarheit über die Regeln im Straßenverkehr schaffen, um den Radverkehr zu stärken. Er  informiert kompakt über die Beschilderungen für den Rad- und Fußgängerverkehr und die daraus resultierenden Benutzungspflichten oder –rechte. Die Stadt Erkelenz  hat diesen mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinde und Kreise (AGFS) herausgegeben.

Stadt und Polizei arbeiten eng zusammen
Die Stadt Erkelenz hat gemeinsam mit der Polizeibehörde des Kreises Heinsberg die Stellen definiert, an denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde. Denn laut Straßenverkehrsordnung darf eine Radwegebenutzungspflicht nur an besonders gefährlichen Stellen angeordnet werden. Zur Verdeutlichung werden temporär Hinweisschilder mit „Benutzungspflicht des Radweges ist aufgehoben!“ installiert.

Nicole Stoffels, Koordinatorin für die Radverkehrsförderung im Erkelenzer Rathaus, informierte gemeinsam mit dem Ordnungsamt und der Kreispolizei auf dem Erkelenzer Wochenmarkt. „In vielen Gesprächen haben wir erfahren, dass diese Regelungen bei den Verkehrsteilnehmern nicht bekannt waren. Manche Radfahrende sind lieber auf der Straße unterwegs, andere fühlen sich auf den Radwegen sicherer.“

 








In Erkelenz und vielen anderen Städten finden die meisten Unfälle mit Radfahrern in den Fällen statt, in denen Radfahrer als „Geisterfahrer“ auf der falschen Radwegseite unterwegs sind und von Autofahrern an Einmündungen übersehen werden. Bessere Kenntnis der Regeln soll auch helfen, die Unfallzahlen im Radverkehr zu senken.

Gehwege nur für Fußgänger und radfahrende Kinder
Nur wenn das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen. Kinder unter 8 Jahren müssen immer auf dem Bürgersteig fahren, bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie es noch, für Radfahrer ab 10 Jahren ist es verboten. Gehwege sind dem Fußgänger vorbehalten. Ausnahme: Gehwege, die für die Benutzung durch Radfahrer zugelassen werden, sind mit dem Schild „Radfahrer frei“ besonders gekennzeichnet. Hier darf Rad gefahren werden, es gibt aber keine Benutzungspflicht. Radfahrer müssen hier besonders vorsichtig sein. Da sie zu Gast auf einem Gehweg sind, dürfen sie nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

„Durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist es notwendig, dass die verschiedenen Verkehrsteilnehmer verstärkt Rücksicht aufeinander nehmen, damit ein positives Miteinander im Straßenverkehr möglich ist“, betont Stoffels.

Umfassende Informationen – auch digital verfügbar
Die Flyer liegen im Rathaus und in Fahrradläden aus. Die Erkelenzer Schulen haben das neue Faltblatt bereits erhalten. Weitergehende Informationen mit Beispielen aus Erkelenz finden Sie hier.

Ein weiteres Informationsblatt hat die Polizei NRW veröffentlicht. Hier werden die Unterschiede von Pedelec, E-Bike und S-Pedelec erklärt. Außerdem gibt es einen Überblick über die Regeln und die Folgen zu unterschiedlichsten Verstößen im Straßenverkehr im Bereich der Verwarngelder.

Im nächsten Jahr soll es in Erkelenz wieder einen Infotag geben, angedacht ist zum Beispiel ein Mobilitätstag.

Flyer „Radweg oder Straße – Manchmal haben Sie die Wahl“