Stellungnahme Braunkohlenplan

Überregionale Planungen für die Nutzung von Grund und Boden werden nicht auf städtischer Ebene, sondern über die jeweiligen Bezirksregierungen festgelegt. Der Braunkohlenplan, welcher unter anderem die Abbaugrenzen des Tagesbaus und die Bereiche, die unter das sogenannte Bergrecht fallen, definiert, ist ein Beispiel für solch eine überregionale Planung.
Der Braunkohlenplan zeigt die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen. Ebenso sind Themen wie der Wasser- und Naturhaushalt, Emissionen, Kultur und sonstige Sachgüter, Umsiedlung und die Grundzüge der Oberflächengestaltung im Braunkohlenplan abgebildet. Zukünftige Nutzungsschwerpunkte sowie mögliche Zwischennutzungen der betroffenen Flächen sind ebenfalls abgebildet.

Seit 1995 gilt der derzeit geltende Braunkohlenplan. Er berücksichtigt noch nicht, dass sich durch politische Entscheidungen die Fläche des Tagebaus mehrfach verkleinerte.

Durch die Eröffnung des Änderungsverfahrens zum Braunkohlenplan Garzweiler II durch die Bezirksregierung Köln wurde damit begonnen, die politischen Entscheidungen auch raumordnerisch verbindlich zu regeln. Vom 27. Oktober bis zum 19. Dezember 2025 waren die Planunterlagen öffentlich einsehbar, Stellungnahmen zu den Unterlagen können bis zum 19. Januar 2026 eingereicht werden.

Hiervon macht die Stadt Erkelenz Gebrauch und reicht als eine unmittelbar von den Auswirkungen des Braunkohlenplans betroffene Kommune die durch den Stadtrat beschlossene Stellungnahme ein.
Grundsätzliche Zustimmung zur Neuaufstellung wird darin geäußert, insgesamt bewertet es die Stadt Erkelenz als positiv, dass der bereits in der Leitentscheidung 2023 politisch beschlossene Erhalt großer Teile des Stadtgebiets nun auch im Braunkohlenplan verankert wird. Der aktuelle Entwurf greift Konzepte, die in den vergangenen Jahren unter anderem durch Bürgerbeteiligungsverfahren entstanden sind, auf.

Nachsteuerungen empfiehlt die Stadt Erkelenz in verschiedenen Bereichen. Insbesondere betrifft dies das Benennen von Verantwortlichkeiten für verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Renaturierung des Gebietes, unter anderem im Bereich der Wasserwirtschaft. Ebenso sind Fragestellungen zur Zwischennutzung des Gebietes ungeklärt. „Die Zeit zwischen dem Tagebau und dem zukünftigen See muss mitgedacht werden, Ideen zur Zwischennutzung sind bereits vorhanden“, so Jana Fricke, Sachgebietsleitung Tagebauuumfeld und Strukurwandel. „Es sollte im Braunkohlenplan benannt werden, wer dafür verantwortlich ist, dass die Flächen für eine Zwischennutzung auch passend hergestellt werden.“ Die Verantwortung sieht die Stadt Erkelenz hier beim bergbautreibenden Unternehmen RWE Power.

„An manchen Stellen ist noch nicht gelöst, wer sich um die Folgen des Tagebaus verantwortlich kümmern soll, das sollte noch nachgefasst werden“, fasst Bürgermeister Stephan Muckel zusammen. „Das gesamte Änderungsverfahren gibt uns als Stadt jedoch weitere planerische Sicherheit und ist die Grundlage dafür, dass wir die Dörfer und Flächen, die politisch bereits gerettet sind, auch als Stadt wieder entwickeln können.“

Die gesamte Stellungnahme ist hier: Stellungnahme Braunkohlenplan (pdf) einsehbar.