Erkelenz: Mehr Geld für Vereine

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 8. Juni wurde beschlossen, dass sich auch in diesem Jahr zahlreiche Vereine über einen Zuschuss freuen dürfen – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss. Eine große Hilfe in diesen besonderen Zeiten vor allem für Investitionen und Anschaffungskosten der Vereine oder beispielsweise auch zur Unterhaltung von Sportstätten. Die finanzielle Unterstützung spielt eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens sowie des Spiel- und Trainingsbetriebs.

Zuschüsse mehr als verdoppelt

In diesem Jahr dürfen sich die Vereine besonders freuen, da der Ausschuss für Kultur und Sport eine deutliche Erhöhung der Bezirksausschuss-Mittel beschlossen hat. Statt 0,20 Euro pro Einwohner/in werden hierfür nun Mittel in Höhe von 0,50 Euro pro Einwohner/in gewährt.

Außerdem wurde der Pro-Kopf-Beitrag im Bereich der Unterstützung der anerkannten Vereine von 2,50 Euro je Mitglied unter 18 Jahren in einem Sportverein auf 3 Euro erhöht.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 44.134 Euro stehen den Bezirksausschüssen zur freien Verteilung zur Verfügung. Hierbei sollen die Aktivitäten der Vereine für das Gemeinschaftsleben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Entscheidungsgrundlage sein.

Mehr Geld für alle Vereine

Auch für die übrigen Vereine haben sich die Zuschussgelder deutlich erhöht. Somit können die Vereine auch in der aktuell schwierigen Situation entspannter die weiteren Vereinsvorhaben planen.

Über einen Zuschuss zu Anschaffungskosten für bewegliche Sachen dürfen sich der Städtische Musikverein Erkelenz e.V. und der Turnverein Erkelenz 1860 e.V. freuen. Ebenfalls wurden Zuschüsse zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderungen einzelner Sportanlagen und Räume für insgesamt neun Vereine gewährt.

Der Stadtsportverband, das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich, die Pfarrei Christkönig Erkelenz sowie der Heimatverein Erkelenzer Lande profitierten ebenfalls von einem Zuschuss. Die Fördergelder können nur zweckgebunden und gegen Verwendungsnachweis verwendet werden.