Schiedsmann Schiller bleibt, die Hundesteuer für Assistenzhunde geht

Schiedsmann Walter Schiller vermittelt seit 5 Jahren in Streit-Angelegenheiten im Schiedsamtsbezirk III der Stadt Erkelenz, um die Gerichte zu entlasten. Zu diesem Bezirk zählen die Ortschaften Bellinghoven, Berverath, Genehen, Granterath, Holzweiler, Immerath, Immerath (neu), Katzem, Kaulhausen, Keyenberg, Kleinbouslar, Kückhoven, Kuckum, Lövenich, Lützerath, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Tenholt, Terheeg, Unterwestrich, Venrath und Wockerath. Seine Amtszeit wurde im Haupt- und Finanzausschuss für weitere fünf Jahre verlängert.

Hundesteuersatzung geändert

Paragraf drei der Hundesteuersatzung regelt, welche Hunde von der Steuer befreit werden können. Dieser Abschnitt wird nun ergänzt um Hunde, die dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigten Personen dienen. Die dafür erforderliche Satzungsänderung soll der Rat in seiner Sitzung am 15. Juni beschließen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein entsprechender Antrag und der Nachweis, dass der Hund zum Assistenzhund ausgebildet ist. Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert in Paragraf zwölf (Absatz e bis g), was ein Assistenzhund ist. Auch Gleichstellungsbeauftragter Andreas Ullmann begrüßt diese Änderung.