Feuerwehr: Online-Dienstleistungen

Brauchtumsfeuer anmelden

Brauchtumsfeuer, beispielsweise Oster- oder St.-Martins-Feuer, dienen der Brauchtumspflege. Sie können von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder nachbarschaftlichen Initiativen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden. Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers muss zehn Tage vor der Veranstaltung erfolgen und ist nun über eine Online-Dienstleistung möglich. Eine Verwaltungsgebühr von 24 Euro wird erhoben. Weitere Informationen zu Brauchtumsfeuern finden Sie in der Online-Dienstleistung: Brauchtumsfeuer anmelden.

Abbrennen pflanzlicher Abfälle (Grünabfälle verbrennen)

Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur in wenigen Fällen im Rahmen der Forst- und Landwirtschaft, bei Baumschulen, Gärtnereien oder beim Obstanbau erlaubt, Privatleute dürfen Grünabfälle nicht verbrennen. Unter welchen Voraussetzungen pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen, ist für Sie in der Online-Dienstleistung Abbrennen pflanzlicher Abfälle aufgeführt. Eine entsprechende Genehmigung können Sie ebenfalls online beantragen.

Luftbildauswertung: Kampfmittelangelegenheiten

Wenn Sie einen Hausbau in Auftrag geben,  muss vorab beurteilt werden, ob Kampfmittel auf dem Grundstück vorhanden sein können. Hierzu wird eine Luftbildauswertung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt. Den Antrag zur Luftbildauswertung können Sie nun online (Kampfmittelangelegenheiten - Serviceportal Erkelenz) stellen, Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist die Feuerwehr.


Alle Dienstleistungen der Verwaltung auch online zur Verfügung zu stellen, ist eines der Ziele der Digitalstrategie der Stadt Erkelenz. Alle Online-Dienstleistungen können hier eingesehen werden. Wenn Sie die Online-Dienste nicht nutzen möchten, können Sie alle Dienstleistungen selbstverständlich auch auf den bisher bekannten Wegen erledigen.