Förderprogramm Klimaschutz – Anträge ab jetzt einreichen

Die Stadt Erkelenz will bis spätestens 2045 klimaneutral sein. Das geht nur, wenn auch aus der Bürgerschaft viele Menschen mitziehen. Deshalb wird das Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung fortgeführt, das im letzten Jahr erfolgreich gestartet ist. Und noch mehr: Für 2023 möchte die Stadt Erkelenz das Budget auf 90.000 Euro aufstocken und die Teilbudgets für die unterschiedlichen Förderbereiche den gemachten Erfahrungen entsprechend anders aufteilen. „Das städtische Förderprogramm ist im vergangenen Jahr sehr gut angenommen worden“, sagt Klimaschutzmanager Oliver Franz. „Das Geld ist vollständig abgerufen worden und in einigen Bereichen gab es deutlich mehr Anfragen als eingeplante Gelder.“ Allein 45.000 Euro stehen in diesem Jahr für Anträge im Bereich erneuerbare Energien zur Verfügung – soviel wie zuletzt für das gesamte Förderprogramm.

Inhaltlich bleibt die Förderrichtlinie weitgehend unverändert. Eine Förderung gibt es unter anderem für Lastenfahrräder sowie E-Bikes und Fahrräder für den Weg zur Arbeit. Neu ist, dass im Bereich Mobilität auch die Anschaffung von Fahrradanhängern gefördert werden kann. Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durch Fenster- und Türen- oder Heizungspumpentausch sowie die umfassende Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus werden ebenfalls finanziell unterstützt. Im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien werden solarthermische und Photovoltaik-Anlagen gefördert. Maßnahmen zur Klimaanpassung werden durch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie den Rückbau von Schottergärten und Maßnahmen zur Regenwassernutzung unterstützt. Auch für die Anschaffung besonders energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte und von Stoffwindeln für Kleinkinder kann eine Förderung beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die in Erkelenz gemeldet sind sowie Personen, die in Erkelenz Immobilien besitzen, sofern die Immobilien Gegenstand der Förderung sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgter und nachgewiesener Umsetzung der Maßnahmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die verfügbaren Fördermittel im Förderbereich Erneuerbare Energien seit Ende März bereits ausgeschöpft. Neue Förderanträge können in diesem Förderbereich deswegen nicht mehr eingereicht werden. Infolge der vielen Anträge kommt es aktuell auch zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Alle Details zu den einzelnen Förderbereichen finden sich in den Förderrichtlinien zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung. Anträge können ab sofort über die Online-Dienstleistungen gestellt werden.